Kooperationsmodelle Schule - Jugendhilfe im Saarland auf den Weg gebracht
Bildungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat gemeinsam mit Landrätin Monika Bachmann (Saarlouis) und Landrat Clemens Lindemann (Saar-Pfalz Kreis) eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die die Zusammenführung von Hort und Freiwilliger Ganztagsschule als Kooperationsmodell Schule - Jugendhilfe regelt.
Auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung können künftig an Standorten, an denen es bisher sowohl ein Hortangebot als auch ein Angebot im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule gab, Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden, in der standortspezifische Regelungen über das zukünftige Modellangebot getroffen werden. Derzeit liegen unterschriftsreife Einzelvereinbarungen für Grundschulen im Landkreis Saarlouis und im Saarpfalz-Kreis vor, die nach Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung nunmehr auf den Weg gebracht werden können. Auch mit dem Stadtverband Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken wird derzeit konkret über Kooperationsmodelle Schule - Jugendhilfe verhandelt.
Die Modellkooperationen Schule-Jugendhilfe werden auf Landesebene von einem Kuratorium begleitet, an den einzelnen Standorten werden Steuerungsgruppen eingesetzt. Die Modellphase wird drei Jahre dauern. Sofern bis dahin die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Festschreibung noch nicht geschaffen sind, kann eine Verlängerung um jeweils ein Schuljahr erfolgen.
"Kooperationsmodelle Schule - Jugendhilfe ermöglichen es, bestehende Strukturen zu nutzen, den Aufbau von Parallelstrukturen zu vermeiden und Synergien sinnvoll auszuschöpfen", erläuterte Ministerin Kramp-Karrenbauer. Künftig kann nun das Personal aus dem Hortbereich für die Nachmittagsbetreuung an den Schulen eingesetzt werden, daneben stellt das Bildungsministerium täglich eine Lehrerstunde am Nachmittag für die Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung.
Die Finanzierung basiert sowohl auf Teilen des Gesetzes zur Förderung von Kinderkrippen und Kinderhorten als auch auf dem Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschulen". So übernimmt der Landkreis zukünftig 35 Prozent der Personalkosten des in der Modelleinrichtung eingesetzten pädagogischen Fachpersonals (mit Ausnahme der Lehrkräfte), das Land übernimmt 25 Prozent dieser Personalkosten. Darüber hinaus gewährt das Land dem Maßnahmeträger der Modelleinrichtung eine jährliche Personalkostenzuwendung in Höhe von 5.000 Euro pro Gruppe. Mit diesem Geld soll ergänzendes Personal auch im Bereich der Verpflegung und Essensausgabe eingesetzt werden. Der Elternbeitrag soll einen Monatsbeitrag von 60 Euro nicht überschreiten.
Kategorien: Service
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