Engere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Landesmusikrat vereinbart
Engere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Landesmusikrat vereinbart
Musik spielt an den Ganztagsschulen in Bremen künftig eine noch stärkere Rolle. Die Grundlage dafür schafft ein Kooperationsvertrag zwischen dem Land und dem Landesmusikrat. Er wurde jetzt von der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Renate Jürgens-Pieper (SPD) und dem Vorsitzenden des Musikrates, Prof. Ernst Folz unterzeichnet.
Die Rahmenvereinbarung legt zentrale Punkte für die Kooperation im Bereich der Musikangebote an öffentlichen Schulen fest. So können die Schulen nun selbst Verträge mit den Organisationen des Landesmusikrates schließen, in denen organisatorische, inhaltliche und finanzielle Fragen geregelt werden. Aber auch Qualitätsaspekte werden laut einer Pressemitteilung der Senatorin in der Vereinbarung angesprochen: Bei allen Kooperationen müssen die unterrichtenden Musikpädagoginnen und -pädagogen über eine abgeschlossene Fachausbildung und über Kompetenzen im Umgang mit heterogenen Lerngruppen verfügen; zudem müssen sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.
Bei der Unterzeichnung betonten die Vertragspartner, dass die Vereinbarung Ausdruck der gemeinsam getragenen Verantwortung für die Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen sei. Sie seien der Überzeugung, dass Musik ein wesentlicher Teil der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen ist. Das Musizieren in der Gemeinschaft wirke sich positiv auf die Lernfähigkeit und die Entwicklung sozialer Kompetenzen aus.
Renate Jürgens-Pieper betonte, dass die Rahmenvereinbarung insbesondere für die Musikangebote an Ganztagsschulen von Bedeutung sei: "Gerade für das ganztägige Lernen ist die Vernetzung in der Region wichtig. Für eine wirkungsvolle Kooperation in den Stadtteilen gibt uns die Vereinbarung nun den notwendigen Spielraum."
Mit dem Landesmusikrat Bremen sei ein Kooperationspartner gefunden worden, der sein umfangreiches Musikwissen vor allem im Bereich des Instrumental- und Chorunterrichts, der rhythmischen Erziehung sowie des Orchester- und Ensemblespiels einbringe.
Bisher verfügten - teilweise seit 2003 - bereits die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein über Rahmenkooperationsvereinbarungen der Landesregierungen mit Landesverbänden und Dachorganisationen, darunter mit den Landesverbänden der Musikschulen und den Landesmusikräten.
Das BMBF hat von 2006 bis 2009 ein Forschungsprojekt der Universität Bremen (Prof. Dr. Andreas Lehmann-Wermser, Sonja Nonte, Susanne Naacke) zur Kooperation von Ganztagsschulen mit außerschulischen Trägern der musisch-kulturellen Bildung gefördert:
Lehmann-Wermser, Andreas et al. (2010). Musisch-kulturelle Bildung an Ganztagsschulen: Empirische Befunde, Chancen und Perspektiven. (Studien zur ganztägigen Bildung). Weinheim und München: Juventa. |
Kategorien: Service
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