Freistaat Thüringen: „Der Ganztag wird sehr gut angenommen“ : Datum: Autor: Autor/in: Ralf Augsburg

Thüringen baut Ganztagsangebote in bewährten und gewachsenen Strukturen aus. Dazu gehört der im Schulgesetz geregelte Anspruch auf Förderung in einem Schulhort. Über aktuelle Entwicklungen spricht Bildungsminister Helmut Holter im Interview.

Außenansicht der Thüringer Staatskanzlei, Bild von Lukas Götz via Wikicommons CC-BY-SA 3.0
Thüringer Staatskanzlei in Erfurt © Lukas Götz, CC-BY-SA 3.0

Online-Redaktion: Herr Minister Holter, in Thüringen verfügen praktisch alle Grundschulen über Ganztagsangebote, mit Öffnungszeiten, von denen manche Eltern anderswo träumen können. Was gibt es dennoch in diesem Bereich für Sie zu tun?

Helmut Holter: Es ist richtig, dass alle staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen mit Grundschulteil in Thüringen aufgrund des im Thüringer Schulgesetz geregelten Anspruches auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule – montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit – die Vorgaben der KMK für eine offene Ganztagsschule weit übertreffen.

Dass dies die Eltern unserer Thüringer Grundschülerinnen und Grundschüler zu schätzen wissen, sieht man an der jährlich steigenden Hortbeteiligung, die in diesem Schuljahr bei 87,1 Prozent liegt. Neben den für Eltern sehr angenehm gestalteten Öffnungszeiten spielt die inhaltliche Ausgestaltung der Hortangebote im Rahmen einer ganztägigen schulischen Arbeit eine große Rolle. Hierfür wurden in Thüringen Strukturen geschaffen, die für eine professionelle Umsetzung sehr gute Voraussetzungen bieten.

Konkret heißt das, dass die Erzieherinnen und Erzieher, welche sich alle im Landesdienst befinden, direkt der Schulleiterin oder dem Schulleiter unterstellt sind. Somit sind Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher ein gemeinsames Kollegium. Die Schulleiterin einer Grund- und Gemeinschaftsschule, welche auch Leiterin des Hortes ist, trägt die Gesamtverantwortung für die Ausgestaltung qualitativ hochwertiger ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Hierbei wird sie von einer Hortkoordinatorin oder einem Hortkoordinator unterstützt.

Grundlage für die inhaltliche Arbeit des gesamten Kollegiums ist neben den Thüringer Lehrplänen für die Gestaltung des Unterrichts der „Bildungsplan bis 18 Jahre“, auf welchen eine schulische Gesamtkonzeption aufgebaut ist. In diese ist die Konzeption der Hortarbeit der jeweiligen Schule integriert. Die Schulen sind auf diese Weise in die Lage versetzt, rhythmisierte Tagesangebote unter Vernetzung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten vorzuhalten. In die schulische Gesamtkonzeption können die Schulen im Rahmen ihrer Hortarbeit ergänzende Angebote außerschulischer Partner einbinden. Hierfür stellt das Land den staatlichen Schulhorten pro Schuljahr eine Summe von ca. 1,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Frontansicht der Sebastian-Kneipp-Grundschule
Sebastian-Kneipp-Grundschule Bad Tennstedt © Redaktion

Online-Redaktion: In der Sekundarstufe hat Thüringen ein anderes Modell als im Primarbereich – warum diese Unterschiede?

Holter: Die unterschiedliche Herangehensweise ist traditionell bedingt. Die Möglichkeit der Betreuung der Schülerinnen und Schüler in Schulhorten war bereits in der DDR ein festes Angebot für die Klassenstufen 1 bis 4. Diese Form wurde nach 1989 beibehalten, inhaltlich ausgebaut und angepasst.

Der Entwicklung der Ganztagsangebote im Sekundarbereich I messen wir ebenfalls einen hohen Stellenwert bei, da sich die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen stark verändert haben. Auch hier werden bewährte und gewachsene Strukturen fortgeführt. Dafür wurden die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die den Ausbau von Ganztagsschulen befördern.

Im Thüringer Schulgesetz ist festgelegt, dass für die Klassenstufen 5 und 6 in allen Schularten ein Ganztagsangebot vorgehalten werden kann. Schule, Eltern und Schulträger entscheiden dabei gemeinsam, in welcher Organisationsform der Ganztag gestaltet werden soll. Für die außerunterrichtlichen Angebote nutzen die Schulen die Möglichkeit der schulbezogenen Jugendarbeit, und entsprechend den jeweiligen territorialen Besonderheiten kooperieren sie mit vielfältigen Partnern hauptsächlich aus ihrem kommunalen Umfeld.

Online-Redaktion: Die Diskussion dreht sich in allen Ländern um Verlässlichkeit und Flexibilität. Ist die Organisationsform – offene oder gebundene Ganztagsschulen – ein Thema für Sie?

Holter: Thüringer Ganztagsschulen haben grundsätzlich die Möglichkeit, in offener oder gebundener Form geführt zu werden. Im Grundschulbereich kann man für Thüringen sagen, dass mit dem gesetzlich verankerten Anspruch auf Förderung in einem Schulhort fast alle Schulen als offene Ganztagsschulen organisiert sind, und die vorliegenden Zahlen zeigen, dass diese von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern sehr gut angenommen werden.

Die Entscheidung, welche Organisationsform eine Schule zur Ausgestaltung des Ganztags wählt, liegt jedoch bei der Einzelschule selbst. Diese Entscheidungsfreiheit soll auch weiterhin bei der Schulgemeinschaft bleiben. Grundlage für die Arbeit ist das schulspezifische Ganztagsschulkonzept. Darin beschreibt die Schule unter anderem den Plan zur Rhythmisierung, Festlegungen zu den individuellen Lernzeiten am Vor- oder Nachmittag sowie die außerschulischen Kooperationspartner.

Schülerinnen auf dem Fußballplatz
© Britta Hüning

Über das Angebot entscheidet die Schulkonferenz, in der Pädagogen, Schüler und Eltern vertreten sind. Mit der Einbeziehung der Schülerinnen und Schülern ebenso wie der Eltern besteht für diese die Möglichkeit, ihre Vorstellungen in die Gestaltung miteinzubringen. Gleichzeitig erfolgen Absprachen und Vereinbarungen zwischen der Schule, dem Schulträger und dem zuständigen Staatlichen Schulamt. Somit entsteht das Konzept in einem dialogischen Prozess aller beteiligten Ebenen. Das fördert die Akzeptanz und breite Unterstützung der Schule, darüber hinaus die Vernetzung im regionalen Umfeld sowie die systematische Schulentwicklung. Thüringer Schulen, die im Sekundarbereich ihren Schulalltag im Ganztag gestalten, haben überwiegend die offene Organisationsform gewählt.

Online-Redaktion: Welche Rolle spielt im Land Thüringen die Qualität der Ganztagsangebote, und mit welcher Unterstützung können die Schulen rechnen?

Holter: Thüringen unterstützt den Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten. Ziel ist es, Bildungs- und Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler zu schaffen, die eine Bereicherung des Schulalltages bilden. Wir legen großen Wert auf eine systematische, konzeptgeleitete Entwicklung im Ganztagsschulbereich. Dies zeigt sich in der Grundschule darin, dass das Hortkonzept Teil des schulischen Gesamtkonzeptes ist und Sekundarschulen ein entsprechendes mit dem Schulträger und den Schüler- und Elternvertretern abgestimmtes sowie vom Staatlichen Schulamt genehmigtes Ganztagsschulkonzept erarbeiten.

Diese Konzepte bilden die Grundlage für die Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden. Darüber hinaus können Schulen seit Beginn des Schuljahres 2018/2019 das ihnen zur Verfügung gestellte Schulbudget für Ganztagsangebote, wie beispielsweise die Betreuung von Arbeitsgemeinschaften, die Durchführung von Projekten oder Hausaufgabenbetreuung, nutzen.

Frontansicht der Schule „Georg Kresse“
Regionale Schule „Georg Kresse“ in Zeulenroda-Triebes © Redaktion

In enger Zusammenarbeit mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, dem ThILLM, werden Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher durchgeführt. So fand zum Beispiel im Januar 2019 eine thüringenweite Fachtagung zum Thema „Auf uns kommt es an! – Gemeinsam gute Bildung gestalten“ statt, die auf große Resonanz stieß.

Im Fokus der weiteren Qualitätsentwicklung der Schulhorte steht für das Jahr 2019 die Professionalisierung von Leitungsteams in ihrer Schlüsselrolle für Entwicklungs- und Veränderungsprozesse. Auch hierfür unterbreitet das ThILLM entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen. Neben den zentralen Angeboten haben die Schulen die Möglichkeit, sowohl zentral-regionalisierte Fortbildungen der Fachberaterinnen und Fachberater und Beraterinnen und Berater für Schulentwicklung als auch schulbezogene Prozessbegleitung zu nutzen.

Zur Unterstützung und Förderung der Qualität von Ganztagsschulangeboten beteiligt sich Thüringen auch an dem Vorhaben „Ganztägig bilden 2019“. Dazu wurde ein entsprechender Kooperationsvertrag zwischen dem Thüringer Bildungsministerium und der gemeinnützigen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) abgeschlossen. Der Freistaat Thüringen stellt für Personal- und Sachkosten des gemeinsamen Programmdaches 20.000 Euro zur Verfügung.

Online-Redaktion: Das Thema „Ländliche Räume“ ist wieder mehr in der öffentlichen Diskussion. Sehen Sie hier besondere Herausforderungen für den Ganztag?

Holter: Natürlich ist das Thema „Ländlicher Raum“ auch in Thüringen eine Herausforderung. Der Ausbau von Ganztagsschulen im ländlichen Raum ist wichtig, da verlässliche Betreuungsangebote die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und die Identifikation mit dem persönlichen Umfeld verstärken. Um eine gute Ganztagsbetreuung anbieten zu können, bedarf es vor allem einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit mit den Schulträgern.

Gruppenfoto „Ganztägig lernen" Thüringen“
Das Referenzschulnetzwerk „Ganztägig lernen“ Thüringen © Serviceagentur "Ganztägig lernen" Thüringen

Durch den bei uns jetzt schon bestehenden Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung der Schülerinnen und Schüler in einem Schulhort ist es in Thüringen möglich, im Grundschulbereich flächendeckend Ganztagsangebote zu unterbreiten. Auch im Sekundarbereich nutzen Schulen die Kooperation mit örtlichen Partnern und Vereinen sowie ehrenamtlich Tätigen. Jedoch gibt es hier noch Entwicklungspotential.

Online-Redaktion: Wo sehen Sie künftig die Schwerpunkte der Ganztagsschule in Thüringen?

Holter: Auch wenn unser Land besonders im Grundschulbereich ausgesprochen vorzeigbare Ergebnisse in diesem Arbeitsfeld vorweisen kann, ist jedem bewusst, dass auch weiterhin kontinuierlich an der qualitativen und quantitativen Ausrichtung der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote in unseren Schulen mit Unterstützung durch das TMBJS, die Staatlichen Schulämter und unser Fortbildungsinstitut gearbeitet werden muss.

Mit dem Landeshaushalt 2018/2019 wurden zusätzliche Landesmittel zur Verfügung gestellt, um außerunterrichtlichen Angebote weiter auszubauen. Im aktuellen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens soll die Rechtsgrundlage für weitere Schritte im Ausbau des Ganztages geschaffen werden, wenn Schulträger und Schulkonferenz dies wünschen.

Online-Redaktion: Vielen Dank für das Interview!

Seit 2009 haben auf www.ganztagsschulen.org regelmäßig Bildungsministerinnen und Bildungsminister in Interviews die Entwicklungen beim Ausbau der Ganztagsangebote in ihrem Land erläutert. Alle Interviews finden Sie in der Rubrik „Bildungpolitik: Interviews“.

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