IZBB 2003-2009

Thüringen

Zur Beachtung:

Die Informationen und "Länderspezifischen Darstellungen" wurden während der Laufzeit des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ von 2003 bis 2009 im Rahmen des Projekts „Bundesweite Erfassung und Auswertung rechtlicher und konzeptioneller Grundlagen sowie des Mittelabflusses im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003–2009 (IZBB)“ durch das Sozialpädagogische Institut (SPI) - Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln – zusammengestellt und entsprechen dem Stand 2010.

 

Ziele der Landesregierung:

"Wir werden (...) auf eine Angebotsstruktur setzen, die Freiwilligkeit mit Verlässlichkeit verbindet, die Erziehungsrechte und -pflichten der Eltern über die zentrale Rolle der Schulkonferenz bei der Gestaltung der Hort- und der Schuljugendarbeit respektiert bzw. einfordert, die regionalen Gegebenheiten und das Schulprofil berücksichtigt, sowie die Partnerschaft aller am Bildungs- und Erziehungsprozess interessierten gesellschaftlichen Gruppen sucht und gezielt fördert."
Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" in Thüringen. Rede des Thüringer Kultusministers Dr. Michael Krapp vor dem Thüringer Landtag (2004).

Durch das Programm "Schuljugendarbeit" in Verbindung "mit dem Investitionsprogramm ,Zukunft Bildung und Betreuung' der Bundesregierung sollen die Thüringer Schulen, die ganztägig arbeiten, die Möglichkeit erhalten, die Lern-, Arbeits- und Betreuungsbedingungen der Schüler und Pädagogen zu verbessern. Gleichzeitig soll eine qualitative Weiterentwicklung der Schulen erfolgen."

Thüringer Kultusministerium (2003): Informationsschreiben des Thüringer Kultusministeriums an alle Schulträger im Freistaat Thüringen vom 02.Juni 2003. Empfehlungen des Thüringer Kultusministeriums zum Ausbau ganztägiger Angebote. Anlage 3

Konzept "Bildung und Betreuung von 2 bis 16":

  • Einbeziehung aller an der Bildung und Erziehung beteiligten Bereiche - nicht nur Kindertagesstätten und Grundschulen, sondern auch Regelschulen, Gymnasien, Förderschulen, berufsbildende Schulen und Angebote der Kommunen
  • Schaffung von personellen, inhaltlichen und finanziellen Synergien
  • Verbesserung der Vernetzung aller an der Bildung und Erziehung Beteiligten, zum Beispiel zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen, Schuljugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • stärkere Verankerung der Schule als ein Baustein im Sozialraum
  • Stärkung des Elternrechts und der bildungspolitischen Verantwortung durch Dezentralisierung und Verlagerung bildungspolitischer Kompetenzen vor Ort ("Überall etwas, aber nicht überall das Gleiche."

Ganztagsschulformen nach Schularten:

Aus Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" können in Thüringen gefördert werden: Grundschulen mit Horten und Förderzentren, Regelschulen, Gymnasien und Gesamtschulen besonders in Kombination mit Schuljugendarbeit.

Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" - Informationsschreiben des Thüringer Kultusministeriums an alle Schulträger im Freistaat Thüringen vom 2. Juni 2003

Ganztagsschulen werden in offener Form und in voll gebundener Form (vor allem Förderzentren und Spezialgymnasien) angeboten. Thüringer Regierungspressekonferenz am 25. Januar 2005: Konzept "Bildung und Betreuung von 2 bis 16"

„Derzeit sind mehr als 97% der Thüringer Grundschulen als offene Ganztagsschulen eingerichtet. Im Sinne der Vereinbarkeit von Familie hat das ganztägige Angebot hierbei in den letzten Jahren zunehmende Akzeptanz erfahren ( derzeit mehr als 66% der Grundschüler). Darüber hinaus stehen für ca. 3% der Grundschüler Plätze in Horten nach dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz zur Verfügung. Die familienergänzende und unterrichtsunterstützende Betreuung der Grundschüler wird bisher in gemeinsamer Verantwortung von Land und kommunalen Schulträgern allerdings mit getrennten Zuständigkeits-bereichen wahrgenommen. Das Land hat hierbei die alleinige Verantwortung für das Personal und die Schulträger für den jeweiligen Sachaufwand. Im Rahmen der Hortkostenbeteiligungsverordnung beteiligen sich die Eltern anteilig an den Sach- und Personalkosten.“
Rede von Staatssekretär Kjell Eberhardt zum 17. Landeselterntag, ThILLM, Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien am 02. Juni 2007.

Horte an Grundschulen dienen gem. § 10 des Thüringer Schulgesetzes der außerunterrichtlichen Betreuung und Förderung und sind organisatorischer Teil der Schule.

Grundsätzlich öffnet sich Schule gem. § 11 des Thüringer Schulgesetzes außerunterrichtlichen Angeboten, insbesondere solchen der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

§ 10 "Horte und Internate an Schulen" und § 11 "Außerunterrichtliche Angebote" des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) vom 06. August 1993, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2008

Fördersumme aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) insgesamt für die Jahre 2003-2009:

114.447.246 EUR

Rechtsgrundlagen:

Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2008.

Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Schulbauförderrichtlinie - SchulBauFR). Thüringer Staatsanzeiger Nr. 22/2002, S. 1659- 1660.

Schreiben an alle Schulträger im Freistaat Thüringen zum Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung des Thüringer Kultusministeriums vom 2. Juni 2003 (Gz.: ST/Z 14/50731).

Förderrichtlinie des Thüringer Kultusministeriums zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte der Schuljugendarbeit vom 13. März 2003.

Förderrichtlinie des Thüringer Kultusministeriums zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte der Schuljugendarbeit vom 15. Dezember 2004.

Aktuelle Informationen aus dem Thüringer Kultusministerium, E-Mail-Rundbrief Nr. 20 vom 27. August 2004.

Richtlinie zur Förderung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen an Thüringer Schulen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.2008 (ABl. TKM 7/2008, S. 226).

Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:

Empfehlungen des Thüringer Kultusministeriums zum Ausbau ganztägiger Angebote. Anlage 3 zum Informationsschreiben des Thüringer Kultusministeriums an alle Schulträger im Freistaat Thüringen vom 2. Juni 2003

Das Land Thüringen verfolgt einen ganzheitlichen Konzeptansatz bei der Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zwischen zwei und 16 Jahren. Im Rahmen dieses Konzepts werden Ziele formuliert wie z.B.: Zusammenarbeit Familie - Kindertageseinrichtung - Grundschule; Vernetzung von Jugendhilfeplanung und Bildungsplanung; Betreuung in offenen Ganztagsschulen als Weiterentwicklung des bisherigen Grundschulhortes; bei Bedarf Ganztagsschulen in gebundener Form.
Konzept "Bildung und Betreuung von 2 bis 16"

Konzept "Bildung und Betreuung von 2 bis 16" - Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2005

Qualitätskriterien/Evaluation:

Das Land geht von der Eigenverantwortung der Kindertageseinrichtungen und der Schulen für die Qualität ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit aus. Unterstützungssysteme zur Begleitung der Qualitätsentwicklung vor Ort werden aus- und aufgebaut.

Vorbemerkungen zum Konzept "Bildung und Betreuung von 2 bis 16" - Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2005.

Die zentrale Orientierung für Qualitätsentwicklung und -sicherung an Schulen bildet der Thüringer Qualitätsrahmen

Das Kultusministerium bietet im Rahmen der Schulentwicklung verschiedene Projekte und Programme an.

Unterstützungsangebote für Thüringer Schulen 2005. Informationsschrift des Thüringer Kultusministeriums mit Grundsätzen der Schul- und Qualitätsentwicklung und weiteren wichtigen Fundstellen

Modellversuchsprogramm QuiSS (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen). Teilprojekt Thüringen: "Möglichkeiten und Grenzen von Lehrplänen als Steuerungsinstrument für Schulentwicklung". Abschlussbericht (5. Sachbericht) 2005.

Internationales Netzwerk Innovativer Schulsysteme (ThüNIS) in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung

BLK-Programm "Transfer 21": Ziel ist es, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in das schulische Alltagsleben zu integrieren.

Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen.

Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:

Informationen zu Rahmenkooperationsvereinbarungen, Kooperationsprogrammen und -projekten im Land Thüringen finden Sie unter:

Mit der Gründung des Ganztagsschulverbandes Thüringen am 16. März 2006 wird das Ziel verfolgt, für alle Thüringer Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte eine Plattform für einen Meinungs- und Gedankenaustausch zu schaffen, auf der die Belange der Vorbereitung und des Aufbaus von Ganztagsschulen diskutiert und unterstützt werden.

Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung kooperiert bundesweit mit regionalen Partnern, die gemeinsam mit der DKJS deren Programme vor Ort umsetzen.
Thüringen: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung - Regionalstelle Thüringen,

Sozialpädagogisches Institut (SPI)

- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -

Stand: 04.11.2010

 

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