IZBB 2003-2009

Sachsen

Zur Beachtung:

Die Informationen und "Länderspezifischen Darstellungen" wurden während der Laufzeit des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ von 2003 bis 2009 im Rahmen des Projekts „Bundesweite Erfassung und Auswertung rechtlicher und konzeptioneller Grundlagen sowie des Mittelabflusses im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003–2009 (IZBB)“ durch das Sozialpädagogische Institut (SPI) - Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln – zusammengestellt und entsprechen dem Stand 2010.

 

Ziele der Landesregierung:

„Der begonnene Ausbau der Ganztagsangebote an sächsischen Schulen wird konzeptionell fortgesetzt. Das Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung ist auszuschöpfen. Für Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten werden im Jahr 2005 15 Millionen Euro und ab 2006 30 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Bis zum Jahr 2010 sollen in allen Teilen Sachsens Ganztagsangebote vorhanden sein.“

Vereinbarung zwischen der Christlich-Demokratischen Union, Landesverband Sachsen, und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Landesverband Sachsen, über die Bildung der Staatsregierung für die 4. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages am 3. November 2004.

Ganztägige Bildungsangebote und erweiterte Betreuungsangebote an allen Schularten im Freistaat Sachsen sollen schulspezifisch Möglichkeiten, Wege und Inhalte erarbeiten, gestalten und weiterentwickeln, um auf die Herausforderungen, die durch veränderte Sozialisationsbedingungen der Schüler sowie durch neue Bildungsanforderungen in der Wissensgesellschaft entstehen, zu reagieren. In diesem Zusammenhang gestalten Lehrer, Schüler, Eltern und Kooperationspartner die Schule gemeinsam als Lern- und Lebensort weiter. Schultage sind gekennzeichnet durch einen altersgemäßen Wechsel von Lernarbeit und Erholung. Dabei steht die Verbesserung der Lernvoraussetzungen sowie der Schul- und Unterrichtsqualität im Mittelpunkt der Zielstellung.

Interessierte Schulen sollen bedarfsorientiert verschiedene und vielfältige Modelle von Ganztagsangeboten landes-, schulart- und schulspezifisch erarbeiten, umsetzen und weiterentwickeln. Dabei gilt es, insbesondere auch schulfördernde und -hemmende Faktoren bei der Einrichtung, Organisation und Gestaltung von ganztägigen Angeboten zu ermitteln.“


Sächsisches Staatsministerium für Kultus (o. J.): Gestaltungsmöglichkeiten (Anlage 3).

 

 

Ganztagsschulformen nach Schularten:

Gemäß § 16 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen sind außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Mittelschulen und Gymnasien von der fünften bis zur zehnten Klassenstufe möglich. An Schulen für Lernförderung gilt dies auch für die Klassenstufen 1 bis 4.
§ 16 "Betreuungsangebote" des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. August 2004, zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 29. Januar 2008, http://www.sachsen-macht-schule.de/pdf/br_schulgesetz.pdf (PDF, 12kB, nicht barrierefrei)

Gemäß § 16a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen können Ganztagsangebote an Mittelschulen und Gymnasien von der fünften bis zur zehnten Klassenstufe in Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen eingerichtet werden.
§ 16a "Ganztagsangebote" des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. August 2004, zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 29. Januar 2008, http://www.sachsen-macht-schule.de/pdf/br_schulgesetz.pdf (PDF, 12kB, nicht barrierefrei)

Im Primarbereich erfolgt die Betreuung durch Horte an der Grundschule bzw. eigenständige Horte. 

Fördersumme aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) insgesamt für die Jahre 2003-2009:

200.343.276 EUR

Rechtsgrundlagen:

Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 2004, zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 29. Januar 2008

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms “Zukunft Bildung und Betreuung” (Förderrichtlinie IZBuB – Föri IZBuB) vom 2.9.2003. SächsABl (Sächsisches Amtsblatt) 2003, Nr. 40 vom 2.10.2003, S. 957-965.

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus „Schuljugendarbeit als Bestandteil von Ganztagsangeboten” vom 2.9.2003. SächsABl 2003, Nr. 40 vom 2.10.2003, S. 944-956.

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die pauschale zweckgebundene Zuweisung von Fördermitteln für investive Maßnahmen des Schulbaus an Schulen vom 21.3.2003 (SächsABl, S. 410). Enthalten in der: Verwaltungsvorschrift vom 1.12.2005 (SächsABl, SDr S. 883).

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Ausbau von  Ganztagsangeboten (Förderrichtlinie GTA) vom 14.7.2005

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des Ausbaus von Ganztagsangeboten (FRL GTA) vom 22.5.2007. SächsABl 8/2007, S. 752

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus „Schuljugendarbeit als Bestandteil von Ganztagsangeboten” vom 2.9.2003 (SächsABl 40/2003, S. 944), geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 15.7.2005.

Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:

Sächsisches Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut: Schulprogramme an sächsischen Schulen. Positionen - Prozesse - Praxis." Radebeul: 2004, 

Schrittfolge zur Prüfung eines ganztägigen pädagogischen Konzeptes.

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms “Zukunft Bildung und Betreuung” vom 2. September 2003, Anlage 1.

„Förderfähig sind Ganztagsangebote im Rahmen einer von der Schule erarbeiteten pädagogischen Gesamtkonzeption. Die schulspezifische Gesamtkonzeption berücksichtigt das Kernelement der Rhythmisierung, das heißt die ausgewogene Gestaltung des gesamten Schultages und des Unterrichts, sowie Maßnahmen, Projekte und Arbeitsgemeinschaften, die den Zielen des jeweiligen Schulprogramms entsprechen. Angebote der Schuljugendarbeit müssen gegebenenfalls dementsprechend erweitert werden. Die Gesamtkonzeption beinhaltet Angebote in folgenden vier Modulen:

Modul 1: Angebote zur leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung

Modul 2: Unterrichtsergänzende  Projekte und Angebote

Modul 3: Freizeitpädagogische Angebote

Modul 4: Angebote im Schulclub

 

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des Ausbaus von Ganztagsangeboten (FRL GTA) vom 22. Mai 2007.

Qualitätskriterien/Evaluation:

Qualitätssicherung
Bildungsserver Sachsen: http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/88.htm

Sächsische Arbeitsstelle für Schule und Jugendhilfe e.V. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Schuljugendarbeit: Qualitätsbereiche und -kriterien zur Beschreibung und Beurteilung der „Schuljugendarbeit als Bestandteil von Ganztagsangeboten“ vom 12. Januar 2004.

Landesarbeitsstelle Schule - Jugendhilfe Sachsen e.V. http://www.sasj.de/pages/schuljugendarbeit/schuljugendarbeit_ganztag.html

Modellversuchsprogramm QuiSS (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen). Teilprojekt Sachsen: "Professionalisierung, Regionalisierung, Organisationsentwicklung zur Förderung innovativer Lernprozesse - Qualitätsverbesserung in Schulen und im Schulsystem Sachsens (PROFIL-Q)". Abschlussbericht (5. Sachbericht) (2005).

„Im Rahmen einer stärkeren Eigenverantwortung sind die am Programm ‚Schuljugendarbeit als Bestandteil von Ganztagsangeboten“ teilnehmenden Schulen verpflichtet, die erreichten Ergebnisse und die Umsetzung der in der Konzeption formulierten Ziele und Arbeitsschritte zu evaluieren. Schulen werden bei Bedarf in diesem Prozess durch Fortbildung, Beratung vor Ort sowie Arbeitsmaterialien unterstützt. Damit dient Evaluation neben der Analyse einer Ausgangssituation und der daraus zu entwickelnden Praxis, auch der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Schuljugendarbeit.“

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus „Schuljugendarbeit als Bestandteil von Ganztagsangeboten” vom 2.9.2003, geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 15.7.2005.

Wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs „Sächsische Schule mit Ganztagsangeboten/Ganztagsschule“der Technischen Universität Dresden, Institut für Schulpädagogik und Grundschulpädagogik

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/erzw/erzwibf/sp/forschung/ganztagsschule

Die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ unterstützt die Qualitätsentwicklung der Schulen mit Ganztagsangeboten.

Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:

Projekte in Zusammenhang mit Ganztagsangeboten sind Schulveranstaltungen und sollen in Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen oder Fachleuten durchgeführt werden.

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms “Zukunft Bildung und Betreuung” vom 2. September 2003,

Landessportbund Sachsen (Hrsg.): Handreichung zur Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen beim Auf- und Ausbau von Ganztagsangeboten im Freistaat Sachsen. Leipzig/Dresden 2008.

 

Sozialpädagogisches Institut (SPI)

- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -

Stand: 04.11.2010

 

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