IZBB 2003-2009

Sachsen-Anhalt

Zur Beachtung:

Die Informationen und "Länderspezifischen Darstellungen" wurden während der Laufzeit des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ von 2003 bis 2009 im Rahmen des Projekts „Bundesweite Erfassung und Auswertung rechtlicher und konzeptioneller Grundlagen sowie des Mittelabflusses im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003–2009 (IZBB)“ durch das Sozialpädagogische Institut (SPI) - Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln – zusammengestellt und entsprechen dem Stand 2010.

 

Ziele der Landesregierung:

„Insbesondere an Schulstandorten in sozialen Brennpunkten, an Schulen mit besonderem Profil oder in Projekten zur Begabungsförderung können Ganztagsangebote eine wichtige Erweiterung des schulischen Angebotsspektrums sein, wenn sie den Schülerinnen und Schülern individuelle und unterrichtsergänzende Förderung ermöglichen. Unter diesem Aspekt hat die Landesregierung insbesondere die Sekundarschulen zum Förderschwerpunkt erklärt. Aber auch Grundschulen in Kooperation mit verschiedenen Formen der Hortbetreuung könnten in die Förderung einbezogen werden. Gegenwärtig gibt es in Sachsen-Anhalt 42 Ganztagsschulen, überwiegend im Sekundarschulbereich. Von ausschlaggebender Bedeutung ist für Olbertz die Qualität des jeweiligen pädagogischen Konzeptes. ‚Ich bin nicht daran interessiert, möglichst viele weitere Ganztagsvorhaben zu beginnen und zu fördern, sondern eine begrenzte Anzahl anspruchsvoller, beispielhafter und origineller Projekte, die als Referenzmodelle gelingender Schulreform gelten können’, sagte der Kultusminister.“
 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung Nr.: 180/03 vom 8. September 2003: Start des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007" in Sachsen-Anhalt. http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mk/2003/180_2003.htm

Ziel des Kultusministeriums ist eine Verdoppelung der Anzahl der Ganztagsschulen im Rahmen der Umsetzung des IZBB.

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: http://www.sachsen-anhalt.de/startseite/

Ganztagsschulformen nach Schularten:

Unter den Voraussetzungen des § 12 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt können grundsätzlich Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien als Ganztagsschulen geführt werden.

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 2005 (SchulG LSA), § 12 "Errichtung von Ganztagsschulen, schulische Angebote außerhalb des Unterrichts".

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: http://www.bildung-lsa.de/

"Gefördert werden Investitionsvorhaben an offenen, teilweise gebundenen und gebundenen Ganztagsschulen und offene Ganztagsangebote zwischen Grundschulen und Horten von Trägern der Jugendhilfe gemäß Kinderförderungsgesetz (KiFöG) auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes. [...] Förderschwerpunkte im Land Sachsen-Anhalt sind insbesondere Sekundarschulen sowie auch Grundschulen in Kooperation mit verschiedenen Formen der Hortbetreuung."
 

Richtlinie zur Umsetzung des Sonderprogramms des Bundes Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003-2007 (IZBB) an Schulen in kommunaler und freier Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt. Runderlass des Kultusministeriums vom 4. September 2003.

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: http://www.bildung-lsa.de/

„Die Förderung von Ganztagsschulen im Rahmen des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003-2007 (IZBB) erfolgt in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage einer durch den Kultusminister bestätigten Landesprioritätenliste. Die Liste umfasst 63 Projekte, davon 48 Projekte kommunaler Schulträger, 10 Projekte freier Träger sowie 5 Projekte an Landesschulen (zwei Landkreise/kreisfreien Städte prüfen derzeit die Möglichkeit der Einbeziehung einer weiteren Schule im Rahmen der verfügbaren Eigenmittel und der ihnen zugesagten Bundesmittel).“

„Die Landesschulen unterliegen gemäß IZBB-Richtlinie einem gesonderten Verfahren. Aus diesem Bereich sind folgende Schulen für eine Förderung vorgesehen:

-           Sportgymnasium Halle

-           Sportgymnasium Magdeburg

-           Landesschule Pforta

-           Schule für Gehörlose und Schwerhörige Halle

-           Musikgymnasium Wernigerode“

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: http://www.sachsen-anhalt.de/startseite/

„Bis zum Schuljahr 2010/11 sollen durch Genehmigung neuer Ganztagsschulen 2.000 weitere Schülerinnen und Schüler Ganztagsangebote erhalten, was für Kinder von Migrantinnen und Migranten zusätzliche Integrationschancen bietet.“

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung vom 23.6.2009: Landesregierung beschließt "Aktionsprogramm Integration" und Berufung eines Landesbeirats Integration

Fördersumme aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) insgesamt für die Jahre 2003-2009:

125.874.570 EUR

Rechtsgrundlagen:

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 2005 (SchulG LSA), § 12 "Errichtung von Ganztagsschulen, schulische Angebote außerhalb des Unterrichts".

Richtlinie zur Umsetzung des Sonderprogramms des Bundes Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003-3007 (IZBB) an Schulen in kommunaler und freier Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom 4. September 2003. SVBl. LSA (Schulverwaltungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt), 12. Jg., Nr. 14 vom  22. September 2003, S. 307-312.

Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule. Runderlass des Kultusministeriums vom 16. November 1998 (SVBl. LSA S. 338).

Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium. RdErl. des MK vom 4. April 2007. SVBl LSA, 16. Jg., Nr. 4 vom 20. April 2007, S. 113-116.

Orientierungsrahmen für pädagogische Konzepte zum Antrag auf Einrichtung neuer oder Erweiterung bestehender Ganztagsschulen im Rahmen der Richtlinie zur Umsetzung des Sonderprogramms des Bundes Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003-2007 (IZBB) an Schulen in kommunaler und freier Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt vom 5. September 2003.

Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium. Runderlass des Kultusministeriums vom 4. April 2007 (SVBl. LSA S. 113).

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote. RdErl. des MK vom 1. Oktober 2004 - 24-8211 inclusive Änderung durch RdErl. des MK vom 15. Dezember 2004; Zweite Änderung vom 2. Januar 2006, Dritte Änderung vom 01. November 2006, Vierte Änderung vom 01. Juli 2007.

Richtlinie zur Förderung außerunterrichtlicher Sportangebote für Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen des Landes Sachsen-Anhalt – Förderrichtlinie Schul- und Vereinssport. RdErl. des MK vom 10. Februar 2007, geändert durch RdErl. vom 1. März 2009 (SVBl. LSA S. 5.

Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:

Orientierungsrahmen für pädagogische Konzepte zum Antrag auf Einrichtung neuer oder Erweiterung bestehender Ganztagsschulen im Rahmen der Richtlinie zur Umsetzung des Sonderprogramms des Bundes Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003-2007 (IZBB) an Schulen in kommunaler und freier Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt vom 5. September 2003.

"Die Ganztagsschule erfüllt die Zielstellungen insbesondere durch:

a) die zeitliche und inhaltliche Verknüpfung von Unterrichts- und Freizeitangeboten zu einem pädagogisch gestalteten ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsprozess,

b) die konsequente Berücksichtigung der unterschiedlichen individuellen und sozialen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der ganztägigen Lehr- und Lernprozesse,

c) die Orientierung der Angebote an den Lebens- und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler,

d) die Kooperation mit außerschulischen Partnern, Einbeziehung außerschulischer Angebote und Erschließung neuer Lernorte,

e) die Schaffung von Bezügen zwischen Unterricht und außerschulischen berufsorientierenden Maßnahmen,

f) die Mitwirkung und Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung des Schullebens und des Ganztagsangebotes und

g) die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die Gestaltung des Ganztagsangebotes."

Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium. Runderlass des Kultusministeriums vom 4. April2007 - 24 - 81005 (SVBl. LS

A S. 113), S. 1

Qualitätskriterien/Evaluation:

„(1) Die Schulen und die Schulbehörden sind zu kontinuierlicher Qualitätssicherung schulischer Arbeit verpflichtet. Diese erstreckt sich auf die Organisation und die gesamte Bildungs- und Erziehungstätigkeit der Schule und umfasst insbesondere die gegenseitige Hospitation, interne und externe Evaluation, Inspektion, internationale, nationale, landeszentrale und regionale Schulleistungsuntersuchungen sowie die Fort- und Weiterbildung. Die Hochschulen und das Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung des Landes Sachsen-Anhalt unterstützen die Qualitätssicherung.


Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 2005 (SchulG LSA), § 11a "Qualitätssicherung".

 

Wissenschaftliche Begleitung Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Investitionsprogramms "Zukunft, Bildung und Betreuung" in Sachsen-Anhalt

 (2005-2009)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Zentrum für Schul- und Bildungsforschung: http://www.zsb.uni-halle.de/forschungsprojekte/abgeschlosseneprojekte/izbb/

Modellversuchsprogramm 'QuiSS' (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen). Teilprojekt Sachsen-Anhalt: 0Kriterien zur Entwicklung, Evaluation und Fortschreibung von Schulprogrammen (KES)0. Abschlussbericht (5. Sachbericht) (2005)

Die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen.

Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:

Rahmenkooperationsvereinbarung mit dem Landesjugendring

Sachsen-Anhalt: AGSA - Regionalpartner der DKJS Sachsen-Anhalt, https://www.dkjs.de/stiftung/dkjs-regional/sachsen-anhalt/

Sozialpädagogisches Institut (SPI)

- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -

Stand: 04.11.2010

 

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