IZBB 2003-2009
Saarland
Ziele der Landesregierung:
„Die gesellschaftliche Entwicklung hat die Lebenswelt der Kinder verändert. Das zeigt sich insbesondere in der Veränderung der Familienstruktur. Die Wandlung im Bild der Familie ist gekennzeichnet durch den hohen Anteil von Familien mit Einzelkindern und die wachsende Zahl von Familien mit allein erziehendem Elternteil. Auch setzen viele Eltern nicht einseitig auf Familie oder Beruf, sondern wünschen sich die Vereinbarkeit beider Lebensbereiche. Für zahlreiche Frauen ist zudem die Erwerbstätigkeit - als Allein- oder Mitverdienende - eine ökonomische Notwendigkeit.
Diese geänderte gesellschaftliche Realität macht in verstärktem Maße die Einrichtung von Ganztagsangeboten im Schulbereich erforderlich. Hierdurch sollen die Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Kinder in einem verlässlichen zeitlichen Rahmen auch nach dem Unterricht in der Schule in guten Händen zu wissen. Mit diesen Angeboten ist es Eltern möglich, ihre familiären und beruflichen Pflichten besser miteinander zu verbinden.
Das Zusammenspiel von Bildung, Erziehung und Betreuung am Lernort Schule bietet darüber hinaus zusätzliche pädagogische Chancen für die Förderung von Schülern und Schülerinnen. Hierbei können sportliche, musische und soziale Aktivitäten sowie Hausaufgabenbetreuung ermöglicht werden.
Freiwillige Ganztagsschulen mit ihrem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb unterstützt die saarländische Landesregierung im Zusammenwirken mit den Schulträgern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie sonstigen zur Mitarbeit bereiten gesellschaftlichen Kräften die Einrichtung solcher Angebote mit einem Förderprogramm. Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen" gilt für die allgemein bildenden Schulen bis einschließlich Klassenstufe 10.
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft: Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschule im Saarland“ vom 28. Juni 2002, GMBl. Saar 2002, S. 98
Bildungsserver Saarland: http://www.saarland.de/bildungsserver.htm
Neben der Neuordnung der Grundschulstandorte werden weitere Qualitätsverbesserungen im Grundschulbereich angestrebt, z. B.
· ein flächendeckendes Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag,
· eine engere Zusammenarbeit von Kindergärten und Grundschulen.
"Den Wandel gestalten - Die Zukunft gewinnen" - Regierungserklärung des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller vom 3. November 2004.
"Bildungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat (...) gemeinsam mit Landrat Udo Recktenwald, Landkreis St. Wendel, eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die die Zusammenführung von Hort und Freiwilliger Ganztagsschule als Kooperationsmodell Schule - Jugendhilfe regelt. (...) Dieses dreijährige Modell ist eine weitere Aufwertung und qualitative Verbesserung der Betreuungsstrukturen im Nachmittagsbereich. (...) ‚Kooperationsmodelle Schule - Jugendhilfe ermöglichen es, bestehende Strukturen zu nutzen, den Aufbau von Parallelstrukturen zu vermeiden und Synergien sinnvoll auszuschöpfen’, erläuterte die Ministerin."
Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur vom 05.08.2008: Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe - eine Form der Freiwilligen Ganztagsschule nach dem Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschule plus"
Ganztagsschulformen nach Schularten:
Es können grundsätzlich Schulen aller Schulstufen und Schulformen als Ganztagsschulen geführt werden. Ganztagsschulen sind freiwillig.
Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) vom 5. Mai 1965, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. 1997 S. 147), geändert durch das Gesetz vom 06. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, ber. S. 1730), (§ 5a)
Ganztagsschulmodelle ab dem Schuljahr 2008/09:
Modell 1: Standard: ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot bis mindestens 16:30 Uhr sowie ganztägige Ferienbetreuung, mit Ausnahme von 26 Schließtagen.
Modell 2: Ganztagsklasse mit dem Ziel einer Unterrichtsrhythmisierung und der Verzahnung von Pflichtstunden und zusätzlichen Angeboten sowie ganztägige Ferienbetreuung, mit Ausnahme von 26 Schließtagen.
Modell 3: Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe durch Zusammenführung von Hort und Freiwilliger Ganztagsschule zur Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen.
Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur vom 04.06.2008: Kultusministerin Annegret Kramp-Karrenbauer: Neues Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschule plus" vorgestellt
Fördersumme aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) insgesamt für die Jahre 2003-2009:
49.036.422 EUR
Rechtsgrundlagen:
Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. 1997 S. 147), geändert durch das Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, ber. S. 1730)
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft: Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschule im Saarland" vom 28. Juni 2002, GMBl. Saar 2002. S. 98
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft: Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschule plus" im Saarland vom 29. Mai 2008.
Richtlinien zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003 – 2007 vom 10. September 2003. Rundschreiben.
Bekanntmachung der Änderung der Richtlinien zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003-2007 vom 24. Mai 2006. Amtsblatt des Saarlandes Nr. 22 vom 1. Juni 2006.
Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen” vom 29. Mai 2008. Amtsblatt des Saarlandes vom 19. Juni 2008, S. 1074-1075.
Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen plus” im Saarland vom 29. Mai 2008. Amtsblatt des Saarlandes vom 19. Juni 2008, S. 1075-1079.
Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:
Ab dem Schuljahr 2005/2006 umfasst die Grundschule drei Elemente:
1. Verlässlicher Vormittag
2. Mittagstisch
3. Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag mit Hausaufgabenhilfe
Planstudie. Grundschule der Zukunft. Qualitätskonzept des Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes (2005). Landtag des Saarlandes, Drucksache 13/214 vom 28.02.2005.
Folgende Merkmale soll die Ganztagsschule durch ihre Organisation des Unterrichts sowie deren außerunterrichtliche Angebote umsetzen:
1. Gewährleisten der Betreuung der Schüler für die Dauer des Ganztagsbetriebs,
2. Anregen der persönlichen Interessen und Förderung der Begabung und Fähigkeiten der Kinder durch künstlerische, handwerkliche, sportliche und spielerische Betätigungen,
3. das im Unterricht Gelernte verstärkt einzuüben und zu vertiefen,
4. Erweitern des sozialen Erfahrungsaustauschs der Schüler/-innen,
5. Partizipation und Beratung der Schüler/-innen und Erziehungsberechtigten,
6. die Begegnung der Schule mit ihrem kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld in besonderer Weise zu fördern.
Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) vom 5. Mai 1965, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. 1997 S. 147), geändert durch das Gesetz vom 06. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, ber. S. 1730),
Qualitätsentwicklung/Evaluation:
Es wird ein systematisches Qualitätsmanagement eingeführt, das auf zwei Säulen steht:
1. Eine Qualitätskommission erarbeitet bis Ende 2005 ein Qualitäts- und Förderkonzept für die Grundschule der Zukunft
2. Begleitung der pädagogischen Arbeit durch Evaluationsberater
Planstudie. Grundschule der Zukunft. Qualitätskonzept des Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes (2005). Landtag des Saarlandes, Drucksache 13/214 vom 28.02.2005.
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft (2005): Pressemitteilung vom 21.10.2005: LPM stellt Schulen kompetente Berater zur Seite.
Qualitätssicherung an allgemein bildenden Schulen. Informationen zur Erprobungsphase - Entwurf; Stand 23.11. 2006.
Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen.
Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:
Gem. § 20a des Gesetzes Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) arbeiten Schulen, Schulpsychologischer Dienst, Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zusammen.
Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) vom 05. Mai 1965, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, ber. S. 1730)
Bildungsserver Saarland: https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/themen/schulen-und-bildungswege/ganztagsschule/ganztagsschule.html
Sozialpädagogisches Institut (SPI)
- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -
Stand: 04.11.2010
Kategorien: Bundesländer - Saarland
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