IZBB 2003-2009

Rheinland-Pfalz

Zur Beachtung:

Die Informationen und "Länderspezifischen Darstellungen" wurden während der Laufzeit des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ von 2003 bis 2009 im Rahmen des Projekts „Bundesweite Erfassung und Auswertung rechtlicher und konzeptioneller Grundlagen sowie des Mittelabflusses im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003–2009 (IZBB)“ durch das Sozialpädagogische Institut (SPI) - Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln – zusammengestellt und entsprechen dem Stand 2010.

 

Ziele der Landesregierung:

„Bildungsministerin Doris Ahnen sieht im Mittelpunkt aller Veränderungen, die im Bildungssystem in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren eingeleitet wurden und aktuell eingeleitet werden, ein Ziel stehen: Durch gute Rahmenbedingungen und gezielte Unterstützung in den Schulen - und auch bereits in den Kindertagesstätten - eine möglichst gute Ausgangsposition für das weitere Leben der Kinder und Jugendlichen schaffen. Qualitätssteigerungen in der Bildung und mehr Chancengleichheit sind zentrale Ziele.“

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz (2006): Pressemitteilung (04.11.2006): Ahnen: Gemeinsam mit Eltern für bessere Chancen in der Bildung.
 

Ziel ist es, ein wohnortnahes Ganztagsschulangebot bei allen Schularten anzubieten. Der Ausbauschwerpunkt liegt im Bereich der Grundschulen.

Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz (2006): Pressemitteilung (20.06.2006): Ahnen: Zahlenmäßiger und qualitativer Ausbau der Ganztagsschulen geht in Rheinland-Pfalz weiter.

Zum Schuljahr 2008/09 soll der achtjährige Bildungsgang an Ganztagsgymnasien (G8GTS) eingeführt werden.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz (2007): Pressemitteilung (28.03.2007): Ahnen: Positive Resonanz auf Konzept für Ganztagsgymnasien mit achtjährigem Bildungsgang

Das Land fördert - ergänzend zum IZBB-Programm - mit einem eigenen Landesschulprogramm den Ausbau von Ganztagsschulen.

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz (2007): Pressemitteilung (09.03.2007): Ebling: Mehr als 200 Schulbauprojekte werden landesweit gefördert; Ausbau von Ganztagsschulen bleibt ein Schwerpunkt.

„Im Mittelpunkt der pädagogisch-organisatorischen Konzeption der Ganztagsschule steht die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler.“

„An eine Ganztagsschule werden hohe Anforderungen gestellt, sie rückt als Lern- und Lebensraum in unserer Gesellschaft immer mehr in den Mittelpunkt, die Verantwortung gegenüber Kindern und Eltern ist enorm. Um ihren Auftrag optimal zu erfüllen, verfügt die GTS bei der Organisation ihres erweiterten Angebots über weitgehende Freiheiten. Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, Einstellung von qualifizierten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – all das regelt die Schule in eigener Regie. Durch diese Öffnung der Schule ist gewährleistet, dass die interessantesten und pädagogisch wertvollsten Angebote der Region den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.“

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (Hrsg.): Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz. Mainz 2009, S. 9, 13.

Ganztagsschulformen nach Schularten:

Gemäß § 14 Schulgesetz kann die Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz in Angebotsform und in verpflichtender Form geführt werden. Förderschulen werden als Ganztagsschulen in verpflichtender Form geführt. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden in Halbtagsform oder als Ganztagsschule geführt (siehe auch § 14 Abs. 4  des Schulgesetzes).

Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG) vom 30. März 2004, geändert durch Gesetz vom 5.10.2007; §§ 3 und 19 geändert durch § 21 des Gesetzes vom 7.3.2008, mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2008.

Alle allgemein bildenden Schulen bis zur Sekundarstufe II können als Ganztagsschulen geführt werden.

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland Pfalz (20.03.2007): Grünes Licht für 43 neue Schulstandorte

Fördersumme aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) insgesamt für die Jahre 2003-2009:

198.440.621 EUR

Rechtsgrundlagen:

Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG) vom 30. März 2004, geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2007 §§ 3 und 19 geändert durch § 21 des Gesetzes vom 7. März 2008, mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2008

Bau von Schulen und Förderung des Schulbaues. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 15. März 1996 (1545 A – 50 730-1/02), geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 31. Oktober 2001 (932-6 - 50 730-1/02).

Investitionsprogramm des Bundes zur Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich. (Ganztagsschulportal RP 13. Mai 2003)

Ausbauprogramm für neue Ganztagsschulen in Angebotsform. Errichtungsverfahren 2008 - Ministerbrief an allgemein bildende Schulen in Rheinland-Pfalz und deren Träger

Schulträger erhalten auf Antrag Pauschalzuwendungen für kleinere Investitionen (kleinere räumliche Anpassungen und Ausstattungsinvestitionen unterschieden nach Schularten). Über das Antragsverfahren werden die Schulen jährlich informiert. Größere Bauinvestitionen werden nach der Schulbauförderrichtlinie gefördert.

Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:

Pädagogisch-organisatorische Konzeption der neuen Ganztagsschule in Angebotsform. Die Konzeption enthält die Gestaltungselemente eines schulischen Ganztagskonzepts sowie Angebotsbeispiele für Ganztags-Grundschulen und Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I.

K.-H.-Held: Rheinland-Pfalz wird Ganztagsschulland. Jahrbuch Ganztagsschule 2004.

Beratung bietet das Pädagogische Zentrum Rheinland-Pfalz.

Qualitätskriterien/Evaluation:

Pädagogische Service-Einrichtungen unterstützen die Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Einzelheiten sind in § 21 des Schulgesetzes geregelt.

Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG) vom 30. März 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.10.2007; §§ 3 und 19 geändert durch § 21 des Gesetzes vom 7.3.2008, mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2008,

Unterstützung und Beratung bieten u.a.: Pädagogisches Zentrum Rheinland-Pfalz und das Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Unterstützung (IfB)

SEIS – Selbstevaluation in Schulen

"Nach den äußerst positiven Erfahrungen von 28 Pilotschulen in Rheinland-Pfalz mit diesem Zusatzangebot zur schulischen Qualitätsentwicklung werden auch wir allen Schulen künftig die Möglichkeit zu einem Generalcheck mit Hilfe standardisierter Datenerhebungen und Fragebögen für Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler und Eltern anbieten.", betonte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (2008): Pressemitteilung (17.06.2008): "Land bietet Schulen neues Instrument zur Qualitätsentwicklung an".

Projekt "Innovation Ganztagsschule (INGA)", wissenschaftliche Begleitung zur flächendeckenden Einführung der Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz

Projekte der wissenschaftlichen Begleitforschung: Vereinbarung des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von rheinland-pfälzischen Hochschulen über Begleitung, Analysierung und Ergebnisaufbearbeitung des Entwicklungsprozesses an ausgewählten Schulen im Rahmen eines begrenzten Ausschreibungsverfahrens.

Modellversuchsprogramm QuiSS (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen). Teilprojekt Rheinland-Pfalz: Unterstützung des schulinternen Qualitätsmanagements durch Kooperation zwischen Schulen und Moderatoren (QuiSS-rp I). Qualifizierung von schulinternen Steuergruppen und Fachgruppen. Abschlussbericht (5. Sachbericht) (2005).

Gesellschaft für Politik und Sozialforschung mbH: Befragungen mit Eltern, Lehrkräften, Schüler/innen zu den Themen: "Die Schule wird zum Lebensort" und "Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz aus der Sicht der beteiligten Eltern" im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz (Ergebnisse der zweiten Wiederholungsbefragung. Zusammenfassender Bericht)

Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen.

Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:

Gemäß § 19 des Schulgesetzes arbeiten Schulen im Rahmen ihrer Aufgaben mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen zusammen.

Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG) vom 30. März 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.10.2007; §§ 3 und 19 geändert durch § 21 des Gesetzes vom 7.3.2008, mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2008.

Rahmenkooperationsvereinbarungen der Landesregierung

https://ganztagsschule.bildung-rp.de​

Sozialpädagogisches Institut (SPI)

- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -

Stand: 04.11.2010

 

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