IZBB 2003-2009

Niedersachsen

Zur Beachtung:

Die Informationen und "Länderspezifischen Darstellungen" wurden während der Laufzeit des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ von 2003 bis 2009 im Rahmen des Projekts „Bundesweite Erfassung und Auswertung rechtlicher und konzeptioneller Grundlagen sowie des Mittelabflusses im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003–2009 (IZBB)“ durch das Sozialpädagogische Institut (SPI) - Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln – zusammengestellt und entsprechen dem Stand 2010.

 

Ziele der Landesregierung:

"Wichtig ist uns die Qualität des Angebots. Nur mit Betreuung ist keine Ganztagsschule zu machen." Niedersächsisches Kultusministerium (2004): Pressemitteilung vom 18.05.2004: Kultusminister genehmigt zunächst 55 zusätzliche Ganztagsschulen,

"Im kommenden Schuljahr [2009/2010] wird Niedersachsen 220 neue Ganztagsschulen bekommen. Dies teilte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann am Freitag mit. ‚Wir bauen unser Angebot von 665 auf 885 Ganztagsschulen aus. Damit haben wir zum neuen Schuljahr eine Steigerung von 33 Prozent.’ Obwohl die Schulen in den Anträgen auf zusätzliche Landesmittel verzichtet haben, erhalten die neuen Ganztagschulen vom Land eine Grundausstattung zur Unterstützung bei der Einrichtung von Nachmittagsangeboten. (...) Die Schulen können zusätzliche Lehrer einstellen, oder das Geld für Kooperationen mit anderen Partnern einsetzen. In den Genehmigungen sind 122 Grundschulen, 17 Förderschulen und 12 Gesamtschulen enthalten. ’2003 gab es in Niedersachsen nur 155 Ganztagsschulen. Wir bauen das Ganztagsangebot für alle Schulformen konsequent aus’, so Heister-Neumann."

Niedersächsisches Kultusministerium (2009). Pressemitteilung vom 27.03.2009: Heister-Neumann: "Bereits 885 Ganztagsschulen in Niedersachsen"

Von der Landesregierung Niedersachsen werden folgende pädagogische Leitziele angestrebt:

  • eine pädagogische Gestaltung der Unterrichtswoche und des Tagesablaufs,
  • eine Öffnung von Schule und Unterricht zum außerschulischen sozialen, kulturellen und betrieblichen Umfeld,
  • die Mitwirkung und Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung des Schullebens und der Ganztagsangebote.

Ganztagsspezifische Projekte sind Schulveranstaltungen und können außerhalb der Schule stattfinden. In Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen und Trägern sowie Betrieben und Verbänden ist es sinnvoll, die soziale, kulturelle und berufliche Lebenswirklichkeit in Ganztagsangebote einzubeziehen.

Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule (2004)

 

Ganztagsschulformen nach Schularten:

(1) Allgemein bildende Schulen mit Ausnahme der Abendgymnasien können als Ganztagsschulen geführt werden. Eine Ganztagsschule ergänzt den Unterricht an mindestens vier Tagen der Woche zu einem ganztägigen Unterrichts-, Förder- und Freizeitangebot; es können auch Ganztagsschulen mit einem ganztägigen Unterrichts-, Förder- und Freizeitangebot an drei Tagen der Woche zugelassen werden. Die Teilnahme an dem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Unterricht und zusätzliches Förder- und Freizeitangebot sollen acht Zeitstunden an einem Tag nicht überschreiten. Förderschulen, an denen wegen des sonderpädagogischen Förderbedarfs ihrer Schülerinnen und Schüler ein ganztägiger Unterricht erteilt wird, sind keine Ganztagsschulen im Sinne dieser Vorschrift.

(2) An Halbtagsschulen können auch Ganztagsschulzüge geführt werden. (...) Hauptschulen sind bei der Errichtung von Ganztagsschulen und Ganztagsschulzweigen besonders zu berücksichtigen.

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 03. März 1998, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2009, § 23 Besondere Organisation allgemeinbildender Schulen

Fördersumme aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) insgesamt für die Jahre 2003-2009:

394.617.429 EUR

Rechtsgrundlagen:

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2009

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003 – 2007. RdErl. d. MK v. 3. November 2003. Nds. MBl. (Niedersächsisches Ministerialblatt), Nr. 36/2003 vom 3. Dezember 2003,  S. 730-735.

Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule. RdErl. d. MK v. 16. März 2004. Schulverwaltungsblatt (SVBI) 5/2004, S. 219

Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten. RdErl. d. MK v. 5. Mai 2004  (SVBl. 2004 S. 326).

Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003 – 2007. Erläuterungen zu den ganztagsspezifischen Anteilen der Investitionen, Niedersächs. KM, Ref. 26. Erlass o.J. [2005].

Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen. RdErl. d. MK v. 18. Juli 2005. MBl., Nr. 35/2005 vom 21. September 2005,  S. 726.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003 – 2007. Erlass des MK v. 28. Juli 2008. Nds. MBl. Nr. 29 vom 6. August 2008, S. 809.

Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 09. Februar 2004.

Personalausstattung von Ganztagsschulen. Niedersächsisches Kultusministerium Referat 24. Stand: August 2007.

Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:

Regelungen zur Erstellung der Ganztagsangebote und Weiterentwicklung des Ganztagskonzepts und zur Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ganztagsschule.

Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule (2004)

Qualitätskriterien/Evaluation:

Orientierungsrahmen "Schulqualität in Niedersachsen" - Juni 2006

 Modellversuchsprogramm QuiSS (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen).Teilprojekt Niedersachsen: "Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht durch interne und externe Evaluation". Abschlussbericht (5. Sachbericht) (2005)

Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen

Handreichung zur Qualitätsentwicklung in Ganztagsangeboten niedersächsischer Ganztagsschulen. Fassung vom 07.07.2008

Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:

"Ganztagsschulen können neben Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch außerschulische Fachkräfte bei der Durchführung ganztagsspezifischer Angebote einsetzen."

Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten (2004)

"Ganztagsschulen sollen mit außerschulischen Kooperationspartnern zusammenarbeiten; hierfür kommen insbesondere die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die freie und kirchliche Jugendarbeit, Sportvereine, Musik- bzw. Kunstschulen, andere im Kultur- und Bildungsbereich tätige Einrichtungen, Betriebe und mit der Ausbildung befasste Organisationen sowie die Hilfs- und Rettungsdienste in Betracht."

Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule (2004)

Die Schüler/-innen " (...) sollen gute und erfolgreiche Freizeitangebote von Vereinen und Verbänden auch dann nutzen können, wenn sie zu einer Ganztagsschule gehen."

Niedersächsisches Kultusministerium (2006): Pressemitteilung vom 20.12.2006: Zusätzliche Lehrerstunden für Ganztagsschulen,

Sozialpädagogisches Institut (SPI)

- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -

Stand: 04.11.2010

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