IZBB 2003-2009
Hessen
Rechtsgrundlagen:
Hessisches Schulgesetz (HSchG) vom 17. Juni 1992 GVBl. I S. 233 in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2006 (GVBl. I S. 386),
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003–2007. Erlass vom 5. August 2003. ABl. (Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums) 9/03 vom 15. September 2003, S. 650-651.
Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz. Erlass vom 1. August 2004. ABl. 9/04, S. 630-634.
Ganztagsprogramm nach Maß. Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG” (...). Umsetzung. Schreiben des HK an die Staatlichen Schulämter, Öffentlichen Schulträger und Kommunalen Spitzenverbände vom 29. Februar 2008.
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003 – 2007. Erlass vom 4. Februar 2009. ABl. 3/09 vom 16. März 2009, S. 157-159.
Ziele der Landesregierung:
Das Hessische Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen wird in den Schuljahren 2006/2007 bis 2008/2009 auf der Grundlage einer Mehrjahresplanung umgesetzt.
"Erklärtes Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, bis zum Ende der Legislaturperiode [2008] ein wohnortnahes Angebot für alle Schülerinnen und Schüler anzustreben."
"Ziel der Landesregierung ist nicht die verpflichtende Ganztagsschule, sondern eine Ganztagsschule nach 'Maß'."
Hessisches Kultusministerium"Die stufenweise Einführung von ganztägigen Konzeptionen an hessischen Schulen betrifft alle Schulformen."
Ziel des "Ganztagsprogramms nach Maß" ist der bedarfsgerechte Ausbau an ,kooperativen Ganztagsschulen', so dass jeder ein erreichbares Ganztagsangebot in seiner Nähe hat.
Die Umsetzung der Schulzeitverkürzung muss mit dem Ausbau von Ganztagsangeboten einhergehen.
"Wo G8 angeboten wird, soll es künftig auch mindestens eine pädagogische Mittagsbetreuung geben."
Neue Wege finden - gemeinsam für Hessens Schulen, Regierungserklärung von Herrn Staatsminister Jürgen Banzer am 4. Juni 2008 im Hessischen Landtag
Ganztagsschulformen nach Schularten:
· Grundschulen: Zeitlich verlässliche Betreuung über Stundentafel hinaus möglich. Enge Zusammenarbeit mit Kinderhorten und freien Initiativen zur ganztägigen Betreuung ist zu fördern. Freiwillig.
· Hauptschulen: Schrittweises Ausstatten aller Hauptschulen mit ganztägigen Angeboten.
Sekundarstufe I: Entwicklung von Ganztagsangeboten, die die kulturelle, soziale, sportliche, praktische, sprachliche und kognitive Entwicklung fördern. Freiwillig.
· Förderschulen: Erweiterung über die Stundentafel hinaus, um die sonderpädagogischen Belange ganzheitlich berücksichtigen zu können. Teilweise oder vollständig verpflichtend. Enge Zusammenarbeit mit Kinderhorten und freien Initiativen zur ganztägigen Betreuung ist anzustreben.
§ 15 Hessisches Schulgesetz (HSchG) vom 17. Juni 1992 GVBl. I S. 233 in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2006
"Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung bieten an mindestens drei Wochentagen bis 14.20 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt werden. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme. [.]
Kooperative Ganztagsschulen in offener Konzeption bieten ein verlässliches Angebot an fünf Nachmittagen pro Woche. Neben dem Pflichtunterricht werden Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. [.]
Kooperative Ganztagsschulen in gebundener Konzeption bieten nachmittäglichen Pflichtunterricht sowie unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten an fünf Nachmittagen pro Woche an. Der Unterricht findet in der Regel verlässlich in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17 Uhr statt, freitags endet die Schule frühestens um 14 Uhr. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. [.]"
Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:
Ganztagsschulkommission beim Hessischen Kultusministerium: Vorschläge für die Weiterentwicklung ganztägiger Konzeptionen an hessischen Schulen. Ein Zwischenbericht, 2002
Hessisches Kultusministerium, Ganztagsschulkommission: Abschlussbericht. Die kooperative Ganztagsschule - ein verlässliches und vernetztes Bildungs- u. Betreuungsangebot, 2003
Qualitätsentwicklung/Evaluation:
Grundsätzlich müssen hessische Ganztagsschulen Qualitätskriterien standhalten und gewährleisten, dass eine Vertiefung von Qualifikationen aus dem Pflichtunterricht verwirklicht wird.
SEntwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen - insbesondere Art. II -Landtagsdrucksache 16/2353 vom 8. Juni 2004
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität:
Der "Hessische Referenzrahmen Schulqualität":
Evaluation von Schulen:
Schulinspektion in Hessen. Bericht zum Abschluss der Pilotphase
"Qualitätssteigerung und Qualitätsmessung sind Aufgabe des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ), das am 1. Januar 2005 seine Arbeit in Wiesbaden aufgenommen hat."
Hessisches Kultusministerium. Pressemitteilung vom 28. Dezember 2004: "Wolff stellt Institut für Qualitätsentwicklung vor / Bernd Schreier wird Direktor"
Erprobung der externen Schulinspektion an 50 Pilotschulen des Landes.
Modellversuchsprogramm QuiSS (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen). Teilprojekt Hessen: Modellregion Frankfurt (MrF): Kooperations- und Kommunikationsformen zwischen den Unterstützungssystemen zur Förderung der Schulentwicklung in der Region Frankfurt. Abschlussbericht (5. Sachbericht) (2005)
Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen.
Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:
Rahmenvereinbarungen der Landesregierung (u.a. Sport, Kulturelle Bildung, Landeshugendring)
"Die im hessischen Schulgesetz und im Entwurf der neuen Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen formulierten Zielsetzungen machen die Kooperation der Schule mit außerschulischen Partnern zum konstitutiven Element des pädagogischen Konzepts einer Schule."
Hessisches Kultusministerium: Ganztagsschulkommission: Abschlussbericht vom 15.09.2003: "Die kooperative Ganztagsschule"
"Hessen setzt mit dem "Ganztagsprogramm nach Maß" auf die Bündelung vorhandener lokaler und regionaler Ressourcen, um die neuen Anforderungen an Bildung, Erziehung und Betreuung vor Ort umzusetzen."
Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DJKS) zur Unterstützung bei der Entwicklung und Qualitätsverbesserung von Ganztagsschulen. Gemeinsame Einrichtung einer regionalen Serviceagentur .
Sozialpädagogisches Institut (SPI)
- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -
Stand: 04.11.2010
Kategorien: Kooperationen - Lokale Bildungslandschaften
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