IZBB 2003-2009

Hamburg

Zur Beachtung:

Die Informationen und "Länderspezifischen Darstellungen" wurden während der Laufzeit des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ von 2003 bis 2009 im Rahmen des Projekts „Bundesweite Erfassung und Auswertung rechtlicher und konzeptioneller Grundlagen sowie des Mittelabflusses im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003–2009 (IZBB)“ durch das Sozialpädagogische Institut (SPI) - Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln – zusammengestellt und entsprechen dem Stand 2010.

Rechtsgrundlagen:

Hamburg hat keine IZBB-Förderrichtlinien erlassen. Schulen können einen Antrag gem. der „Rahmenkonzeption für Ganztagsschulen in Hamburg“ an die Behörde für Bildung und Sport stellen, die die Auswahl nach konzeptionellen, sozialen und regionalen Gesichtspunkten vornimmt.

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Rahmenkonzeption für Ganztagsschulen in Hamburg. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, 18. Wahlperiode. Drucksache 18/525 vom 21. Juni 2004

"Rahmenbedingungen für die Einrichtung von neuen Ganztagsschulen und anderen Formen ganztägiger Betreuung in der Schule" vom 24. Dezember 1992

Ziele der Landesregierung:

"Wir werden den Ausbau der Ganztagsschulangebote zügig vorantreiben. Neben den Gymnasien, die wegen der mit der Schulzeitverkürzung einhergehenden Unterrichtskonzentration ganztägig organisiert werden müssen, werden wir die Umwandlung in Ganztagsschulen für alle Schulformen forcieren. Bei der Auswahl werden wir uns an sozialen Aspekten und einer regional ausgewogenen Verteilung orientieren. Ein Schwerpunkt wird im Bereich der Hauptschulen liegen, um für die Schülerinnen und Schüler eine bestmögliche Berufs- und Ausbildungsvorbereitung sicherzustellen. Konzeptionell werden wir den Schulen bei der Organisation des Ganztagsbetriebs ein hohes Maß an eigener Gestaltung einräumen."

"Hamburg im Aufwind - die Zukunft der Wachsenden Stadt gestalten", Regierungsprogramm 2004 - 2008

"Mehr gemeinsame Lernzeit und mehr Freiraum für geänderte Lernformen sind der große Vorteil der Ganztagsschule, um Kinder und Jugendliche individuell zu fördern und Bildungschancen zu verbessern. Bei der Auswahlentscheidung haben wir insbesondere auf die Qualität des pädagogischen Ganztagsschulkonzeptes, den Vorrang für die Grundschule, die gebundenen Formen - vor allem die vollgebundene Ganztagsschule - den Sozialindex und eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung geachtet. Auch ein deutliches Votum der Lehrerkonferenz spielte eine wichtige Rolle."

Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg: Pressemitteilung vom 23.08.2006: "Im kommenden Schuljahr sind mehr als ein Fünftel der allgemeinbildenden Schulen Ganztagsschulen".

Mit der Schulreform 2008-2012 "sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um in den Schulen mehr Leistung und mehr soziale Gerechtigkeit zu erreichen. Daher setzen wir auf eine Verbesserung der Unterrichtsqualität sowie auf ein längeres gemeinsames Lernen. (.) Zur Steigerung der Unterrichtsqualität planen wir ein Bündel von Maßnahmen, in deren Mittelpunkt individuelle Förderung steht."

Die Maßnahmen beinhalten u. a. die Einrichtung neuer und die bessere Ausstattung bestehender Ganztagsschulen ab August 2008.

Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg, "Eine kluge Stadt braucht alle Talente. Die Hamburger Schulreform 2008-2012.

Ganztagsschulformen nach Schularten:

Unter den Voraussetzungen des § 13 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) können Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I als offene und gebundene Schulen geführt werden. 

Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16. April 1997, mehrfach geändert durch Gesetz vom 21. September 2010 (HmbGVBl. S. 551)

Die Umwandlung in Ganztagsschulen soll für alle Schulformen forciert werden, wobei ein Schwerpunkt auf dem Bereich Hauptschulen liegen soll. Auch Gymnasien sollen wegen der geplanten Schulzeitverkürzung ganztägig in offener Form organisiert werden.

"Hamburg im Aufwind - die Zukunft der Wachsenden Stadt gestalten", Regierungsprogramm 2004 - 2008

Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:

Einzelheiten für das Schulprogramm sind in § 51 des Hamburger Schulgesetzes geregelt.

Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16. April 1997, mehrfach geändert durch Gesetz vom 21. September 2010 (HmbGVBl. S. 551)

Schulprogramme an Hamburger Schulen. Leitfaden zur Erarbeitung eines Schulprogramms (Stand: 1998)

Rahmenkonzept: Kinder- und Jugendkulturarbeit in Hamburg vom 27. Juli 2004,

Handreichung von Schule und Stadtteil - Konzepte und Beispiele zur Entwicklung von Schule und Stadtteil

Handreichung für den Betrieb von Kantinen, Cafeterien und Kiosken an staatlichen Schulen (Stand: November 2004)

Qualitätskriterien/Evaluation:

Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung befasst sich mit Qualitäts- und Standardsicherung.

Orientierungsrahmen: Qualitätsentwicklung an Hamburger Schulen

Schulportfolio Qualifizierungsplanung der Agentur für Schulbegleitung

Broschüre "Hinweise für außerschulische Fachkräfte an Ganztagsschulen in Hamburg"

Schulinterne Evaluation siehe § 100 des Hamburger Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997, zuletzt geändert am 17. Februar 1997.

Schulinterne Evaluation:

Materialien zur Unterstützung der Hamburger Schulen bei ihrer Evaluationsarbeit

Leitfaden zur Erarbeitung eines Schulprogramms

Evaluierung aller staatlichen Schulen durch die Abteilung Schulinspektion des Instituts für Bildungsmonitoring.

Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen.

Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:

"Rahmenkonzept für Ganztagsschulen in Hamburg" vom 21. Juni 2004

Handreichung Schule und Stadtteil: Teil 1: Konzepte zur Entwicklung von Schule und Stadtteil

Handreichung Schule und Stadtteil: Teil 2: Beispiele für Stadtteil-Kooperation

Rahmenvereinbarungen über die Zusammenarbeit an Ganztagsschulen mit Kooperationspartnern (Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Kultur, Musik, Sport, Kinder- und Jugendhilfe)

Sozialpädagogisches Institut (SPI)

- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -

Stand: 04.11.2010

 

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