IZBB 2003-2009

Bremen

Zur Beachtung:

Die Informationen und "Länderspezifischen Darstellungen" wurden während der Laufzeit des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ von 2003 bis 2009 im Rahmen des Projekts „Bundesweite Erfassung und Auswertung rechtlicher und konzeptioneller Grundlagen sowie des Mittelabflusses im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003–2009 (IZBB)“ durch das Sozialpädagogische Institut (SPI) - Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln – zusammengestellt und entsprechen dem Stand 2010.

Rechtsgrundlagen:

Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) vom 28. Juni 2005. Brem.GBl. S. 260.

Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) vom 28. Juni 2005. Brem.GBl. S. 280, 2005 S. 129.

Verordnung über die Ganztagsschule vom 30. Januar 2007. Brem.GBl. vom 2. Februar 2007, S. 53-54.

Das Land Bremen hat keine hat keine IZBB-Förderrichtlinien erlassen.. Die Entscheidung über die Anträge der Schulen trifft der Senator für Bildung und Wissenschaft nach Beratung in der Deputation für Bildung und in Bremerhaven der Magistrat der Stadt. Die Anforderungen sind in Informationsschreiben des Senators für Bildung und Wissenschaft formuliert.

Bewerbung für die Einrichtung als gebundene Ganztagsschule zum Schuljahr 2005/06. Informationsschreiben des Senators für Bildung und Wissenschaft Nr. 181/2004 vom 7. September 2004.

Richtlinien über Mittagsmahlzeiten in Schulen in der Fassung vom 12. September 1997

Ziele der Landesregierung:

  • In der Ganztagsschule verbessern sich die Bedingungen in der Schule erfolgreich mit Heterogenität umzugehen, denn
  • der Ganztagsbetrieb leistet einen Beitrag zur soziokulturellen Infrastruktur von Lern-, Kultur- und Freizeitangeboten im Sinne einer förderlichen Umgebung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,
  • Ganztagsschule ermöglicht die Entwicklung einer erweiterten und variablen Lernkultur und damit differenzierter Lerngelegenheiten und intensiver Förderung, um Lernprobleme zu reduzieren und Versagen zu vermeiden, Begabungen besser auszuschöpfen, Kompetenzen zu steigern und soziale Chancengleichheit zu verbessern.

Diese grundsätzliche pädagogische Funktion der Ganztagsschule für schulisches Lernen ist das vorrangige Motiv ihrer Einrichtung, die daher auch quartiersunabhängig sinnvoll ist. Die Ganztagsschule ist kein "Benachteiligtenmodell". Die kompensatorische Funktion ganztägigen Lernens und Verweilens in der Schule soll dennoch einen unverzichtbaren Beitrag zur Entkopplung von Sozialstatus und Lebenslage vom Bildungserfolg leisten. Daher liegen weitere gesellschaftliche Motive zur Einrichtung von Ganztagsschulen im sozial-, familien- und beschäftigungspolitischen Kontext.

Bremer Schulentwicklungsplan 2008. Ergebnisse der Arbeit des Fachausschusses "Schulentwicklungsplan" der Deputation für Bildung. Beschlussfassung vom 30.10.2008

"Die Einrichtung von Ganztagsschulen hat bei uns besondere Priorität. Sie sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen Schulkultur. Mit Ganztagsschulen können wir Bildungsbarrieren abbauen und individuelle Begabungen besser fördern. Zudem helfen sie den Eltern, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren."

Senator für Bildung und Wissenschaft (2005): Pressemitteilung (20.04.2005): Bundeswettbewerb: Bremens Ganztagsschulen sind Spitze

Laut Koalitionsvereinbarung sollen jährlich drei neue Ganztagsschulen in Bremen und eine in Bremerhaven eingerichtet werden.

Senator für Bildung und Wissenschaft (2007): Pressemitteilung (06.11.2007): Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper besucht künftigen Ganztagsschulstandort am Leibnizplatz

"Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Schulqualität sind in Bremen seit Pisa I und schon zum Teil davor umgesetzt oder auf den Weg gebracht worden: [.] Schule als sozialer Ort. Ausbau der verbindlichen Ganztagsangebote an Grundschulen und an Sek - I - Schulen. Verlässliche Grundschule wird künftig verbindlich."

Senator für Bildung und Wissenschaft (2004): Pressemitteilung (7.12.2004): Lemke zu den Ergebnissen der PISA-Studie

Der Schwerpunkt des Ganztagsschulaufbaus liegt bei den Grundschulen und vorrangig in sozial benachteiligten Stadtteilen.

Längerfristig soll es in jedem Stadtteil eine Ganztagsgrundschule und auch eine weiterführende SEK I-Ganztagsschule geben. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden jährlich drei weitere verbindliche Ganztagsschulen in Bremen und eine in Bremerhaven eingerichtet, unter schrittweiser Einbeziehung der Förderzentren.

Voraussetzung für die Einrichtung einer Ganztagsschule ist, dass es gelingt, entsprechende pädagogische Konzepte zu erarbeiten, verbindliche Standards festzulegen und abzusichern und vor allem eine entsprechende Akzeptanz vor Ort zu erreichen. Die Konzepte der vorhandenen Ganztagsschulen sind entsprechend weiterzuentwickeln.

Die enge Verzahnung der Ganztagsschulen und ihrer Angebote mit den unterschiedlichsten Akteuren im Quartier soll vorangebracht werden. Die Qualität der bestehenden Ganztagsschulen wird abgesichert. Auch die Ganztagsschulen der Sek I werden sukzessive zu gebundenen Systemen ausgebaut.

Für einige Standorte soll die Möglichkeit einer Erweiterung des Betreuungsangebots durch einen pädagogischen Mittagstisch, eine Hausaufgabenbetreuung und eine Ferienbetreuung geprüft werden.

Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 17. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2007 - 2011 der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - Landesorganisation Bremen und Bündnis 90/Die Grünen - Landesverband Bremen vom 17.06.07

Ganztagsschulformen nach Schularten:

Folgende Schulen können ganz oder teilweise als Ganztagsschulen betrieben werden:

  • Grundschulen
  • Sekundarschulen
  • Gymnasien
  • Gesamtschulen
  • Sonderschulen (später Förderzentren)

§ 23 Abs. 1 des Bremischen Schulgesetzes

"Schulen können als Ganzes (gebundene Form) oder nur für einzelne Klassenverbände (teilgebundene Form) als Ganztagsschule errichtet werden. In beiden Formen umfasst die Lernzeit an mindestens drei Wochentagen täglich mindestens sieben Zeitstunden."

§ 2 Abs. 2 der Verordnung über die Ganztagsschule vom 30. Januar 2007

Wenn eine Schule der Primarstufe in eine Ganztagsschule umgewandelt wird, ist sie in gebundener Form zu betreiben.

Schulen der Sekundarstufe I können als Ganztagsschulen in teilgebundener Form oder gebundener Form betrieben werden.

§ 3 der Verordnung über die Ganztagsschule vom 30. Januar 2007

Ganztagsschulen in offener Form müssen vier Schuljahre nach ihrer Einrichtung in eine Ganztagsschule in teilgebundener oder gebundener Form umgewandelt worden sein.

§ 4 der Verordnung über die Ganztagsschule vom 30. Januar 2007

Erläuterungen zur Organisation der Ganztagsschulen in Bremen (Primarstufe und Sekundarstufe I).

Senator für Bildung und Wissenschaft: Bericht über die Ganztagsschulen in der Stadtgemeinde Bremen im Schuljahr 2005/06 (4.12.2006),

Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:

Begleitgruppe Ganztagsschulen in Bremen (BGlB): Vision für eine Ganztagsschule im Primarbereich und in der Sekundarstufe I, Anhaltspunkte für Konzeptionsentwicklung und Praxis (2006)

Informationen zu strukturellen und inhaltlichen Merkmalen der offenen Ganztagsschule, dem Personaleinsatz und der Personalstruktur in der offenen Ganztagsschule, der Umsetzung in den Stadtgemeinden Bremerhaven und Bremen sowie den finanziellen Auswirkungen sind zu finden in: "Einrichtung von offenen Ganztagsschulen im Lande Bremen. Vorlage Nr. L 155 /G 204 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 31.10.2002",

Qualitätskriterien/Evaluation:

Bremer Orientierungsrahmen Schulqualität (September 2007)

Qualitätsstandards für Ganztagsschulen, Senatsbericht vom 18. Januar 2005

 Rahmenplanung für die Qualitätsentwicklung der Schulen im Lande Bremen

Qualitätsmanagement (Bildungsstandards und -pläne) für die Beurteilung der Schulen,

Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 17. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2007 - 2011 der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - Landesorganisation Bremen und Bündnis 90/Die Grünen - Landesverband Bremen vom 17.06.07

Modellversuchsprogramm QuiSS (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen), Teilprojekt Bremen: "Schulinterne Curriculumsentwicklung und Professionalisierung der Lehrkräfte als Beitrag zur Schulentwicklung und zur Qualitätssicherung in Schulen (CuP)", Abschlussbericht (5. Sachbericht) (2005)

Die Externe Evaluation ist in § 13 des Schulgesetzes verankert.

Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen.

Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern

(u.a. Landessportverband, Kulturelle Bildung, Elternvertretung)

Sozialpädagogisches Institut (SPI)

- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -

Stand: 04.11.2010

 

Kategorien: Service - Kurzmeldungen

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