IZBB 2003-2009

Brandenburg

 

Zur Beachtung:

Die Informationen und "Länderspezifischen Darstellungen" wurden während der Laufzeit des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ von 2003 bis 2009 im Rahmen des Projekts „Bundesweite Erfassung und Auswertung rechtlicher und konzeptioneller Grundlagen sowie des Mittelabflusses im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003–2009 (IZBB)“ durch das Sozialpädagogische Institut (SPI) - Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln – zusammengestellt und entsprechen dem Stand 2010.

 

Rechtsgrundlagen:


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003 – 2007 im Land Brandenburg (RL Zukunft Bildung und Betreuung) vom 9.9.2003. Amtsblatt des MBJS, 12. Jg., Nr. 9 vom 28.10.2003, S. 271-281.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Selbsthilfeprojekten zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003 – 2007 im Land Brandenburg (RL Zukunft Bildung und Betreuung – Selbsthilfe) vom 9.9.2003. Amtsblatt des MBJS, 12. Jg., Nr. 9 vom 28.10.2003, S. 281-286.

Erste Richtlinien zur Änderung der RL Zukunft Bildung und Betreuung (1ÄRLZuBB) vom 19.12.2003. Amtsblatt des MBJS, 13. Jg., Nr. 3 vom 9.2.2004, S. 59-60.

Erste Richtlinien zur Änderung der RL Zukunft Bildung und Betreuung – Selbsthilfe (1ÄRLZuBBS) vom 19.12.2003. Amtsblatt des MBJS, 13. Jg., Nr. 3 vom 9.2.2004, S. 60.

Zweite Richtlinien zur Änderung der RL Zukunft Bildung und Betreuung (2ÄRLZuBB) vom 31.5.2005. Amtsblatt des MBJS, 14. Jg., Nr. 6, S. 172-177.

Zweite Richtlinien zur Änderung der RL Zukunft Bildung und Betreuung – Selbsthilfe (2ÄRLZuBBS) vom 31.5.2005. Amtsblatt des MBJS, 14. Jg., Nr. 6, S. 178-181.

Dritte Richtlinien zur Änderung der RL Zukunft Bildung und Betreuung (2ÄRLZuBB) vom 20.12.2007. Amtsblatt des MBJS, 17. Jg., Nr. 1 vom 26.2.2008, S. 7-11.

Dritte Richtlinien zur Änderung der RL Zukunft Bildung und Betreuung – Selbsthilfe (2ÄRLZuBBS) vom 20.12.2007. Amtsblatt des MBJS, 17. Jg., Nr. 1 vom 26.2.2008, S. 12-17.

Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemein bildenden Schulen (VV-Ganztag) vom 26.2.2004. Amtsblatt des MBJS, 13. Jg., Nr. 6 vom 25.03.2004, S. 134-139.

Verwaltungsvorschriften zur Änderung der VV-Ganztag vom 19.12.2008. Amtsblatt des MBJS, 17. Jg., Nr. 10 vom 29.12.2008, S. 441.

Ziele der Landesregierung:

Mit dem Auf- und Ausbau von Ganztagsangeboten verknüpft die Landesregierung folgende Ziele: 

  • Ganztagsangebote vertiefen Lern- und Förderangebote für möglichst viele Schülerinnen und Schüler
  • Ganztagsangebote gewährleisten, dass attraktive Lern- und Lebensorte für junge Menschen entstehen
  • Ganztagsschulen gewährleisten, dass insbesondere in den dünn besiedelten ländlichen Regionen die Erreichbarkeit jugend-kultureller Angebote gesichert wird
  • Ganztagsangebote sollen verstärkt die Ressourcen, die im Gemeinwesen vorhanden sind, für die Schülerinnen und Schüler nutzbar machen
  • Ganztagsangebote dienen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 1 Abs. 1 der Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemein bildenden Schulen (VV-Ganztag)

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nennt folgende Eckpunkte zur Weiterentwicklung und Ausweitung von Ganztagsangeboten an allgemein bildenden Schulen (Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I):

  • Bildungsbarrieren abbauen
  • soziale Ausgrenzung verhindern
  • Ganztagsschule als "Lern- und Lebensort"
  • gezielte individuelle Förderung von Talenten
  • mehr Raum für die persönliche Begegnung zwischen Schülern und Lehrkräften sowie für die Verbindung von fachlichem und sozialem Lernen schaffen
  • vertiefte Lern- und Förderangebote bei der Bildung, Erziehung für möglichst viele Schülerinnen und Schüler ermöglichen
  • durch Kooperation von Schule, Jugendhilfe und anderen Trägern sollen attraktive Lern- und Lebensorte für junge Menschen entstehen
  • Erreichbarkeit jugendkultureller Angebote in dünn besiedelten ländlichen Regionen sichern
  • Ressourcen, die im Gemeinwesen vorhanden sind, für Schülerinnen und Schüler nutzbar machen

Eckpunkte zur Weiterentwicklung und Ausweitung von Ganztagsangeboten an allgemein bildenden Schulen im Land Brandenburg (Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I) vom 5. August 2003

Ganztagsschulformen nach Schularten:

Grundsätzlich sind Ganztagsangebote in Brandenburg zulässig an Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I einschließlich der Förderschulen bzw. Förderklassen. Zu den näheren Voraussetzungen siehe § 18 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): 

  • Grundschule: Verlässliche Halbtagsgrundschule
  • Sekundarstufe: Voll gebundene Form oder teilweise gebundene Form
  • Förderschule oder Förderklasse: Ganztagesangebote oder Ganztagsschulen; Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" sind mit der Maßgabe Ganztagsschulen, dass in pädagogisch besonders begründeten Fällen eine Freistellung von der Teilnahme am Ganztagsangebot erfolgen kann

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) vom 02.08.2002, GVBl.I/02, [Nr. 08] , S. 78,   

Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:

Leitfaden zur Entwicklung kooperativer Ganztagsangebote im Primarbereich: Schule und Hort/Kita - Das 7-Schritte-Modell von der ersten Idee zur Antragstellung,

Eckpunkte zur Weiterentwicklung und Ausweitung von Ganztagsangeboten an allgemein bildenden Schulen im Land Brandenburg (Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I) vom 5. August 2003

Mitteilung des MBJS zur "Organisation der Arbeit in den Schulen" vom 25. Juli 2005,

Qualitätskriterien/Evaluation:

Qualitätsmerkmale für Ganztagsschulen im Land Brandenburg vom November 1998

Integriertes Leitbild von Jugendhilfe und Schule zur Gestaltung von Ganztagsangeboten in Brandenburg

Orientierungsrahmen Schulqualität Brandenburg - 6 Qualitätsbereiche und 32 Qualitätsmerkmale guter Schulen (Entwurfsfassung mit den ganztagsspezifischen Ergänzungen), https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/schule/schulentwicklung/schulqualitaet/orientierungsrahmen_schulqualitaet/Orientierungsrahmen_Schulqualitaet.pdf

"Qualitätsmerkmale für Ganztagsangebote im Land Brandenburg" vom Land Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg

Modellversuchsprogramm QuiSS (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen). Teilprojekt Brandenburg: "Selbstständige Schulen und Schulaufsicht (SeSuS)". Abschlussbericht (5. Sachbericht) (2005)

Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" (kobra.net) unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen

Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:

Rahmenvereinbarungen auf Landesebene

Kooperationsvereinbarungen werden außerdem auf Schulebene zwischen der Einzelschule und einem außerschulischen Partner geschlossen. 

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de

Sozialpädagogisches Institut (SPI)

- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -

Stand: 03.11.2010

 

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