IZBB 2003-2009

Baden-Württemberg

Zur Beachtung:

Die Informationen und "Länderspezifischen Darstellungen" wurden während der Laufzeit des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ von 2003 bis 2009 im Rahmen des Projekts „Bundesweite Erfassung und Auswertung rechtlicher und konzeptioneller Grundlagen sowie des Mittelabflusses im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003–2009 (IZBB)“ durch das Sozialpädagogische Institut (SPI) - Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln – zusammengestellt und entsprechen dem Stand 2010.

Rechtsgrundlagen:

Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003 – 2007 (IZBB). Bekanntmachung vom 21.5.2003. KuU („Kultus und Unterricht” - Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg), Nr. 11 vom 13.6.2003, S. 81-90.

Änderung der Bekanntmachung vom 21.5.2003 (K.u.U. S. 81) zum Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003 – 2007 (IZBB). Bekanntmachung vom 19.3.2004. KuU, Nr. 9 vom 6.5.2004, S. 115.

Änderung der Bekanntmachung vom 21.5.2003 (K.u.U. S. 81), geänd. durch Bekanntmachung vom 19.3.2004 (K.u.U. S. 115), zum Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung” 2003-2007 (IZBB). Bekanntmachung vom 25.9.2007. KuU, Nr. 19 vom 2.11.2007, S. 166.

Förderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger der Horte an der Schule und der herkömmlichen Horte. Verwaltungsvorschrift vom 18.12.2007. KuU, Nr. 3 vom 1.2.2008, S. 48-50.

Förderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich Grundschulstufen der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen bzw. kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Verwaltungsvorschrift vom 18.12.2007. KuU, Nr. 3 vom 1.2.2008, S. 51-54.

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Schulbauförderungsrichtlinien-SchBauFR). Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, Finanzministeriums und Innenministeriums vom 3.2.2006. KuU, Nr. 5 vom 1.3.2006, S. 46-77.

Ziele der Landesregierung:

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben am 4. November 2005 das Programm "Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschulen" vereinbart. Dieses Investitionsprogramm wird im Rahmen der kommunalen Schulbauförderung umgesetzt und soll den Ausbau der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg unterstützen.

Das neue Ganztagsschulprogramm "Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg" vom 20. Februar 2006 wird von drei Bausteinen gekennzeichnet:
- Ganztagsschulen in offener Angebotsform
- Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
- Jugendbegleiterprogramm
Um die Erreichbarkeit einer Ganztagsschule in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten, sollen rund 40 Prozent der öffentlichen, allgemein bildenden Schulen (unter Anrechnung der Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung) als Ganztagsschule eingerichtet werden.

Ganztagsschulprogramm "Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg"(20.02.2006),

In den Jahren 2001-2006 soll entsprechend den pädagogischen Erfordernissen im Bereich der Hauptschulen, die ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag unter erschwerten Bedingungen erfüllen, das Angebot an Ganztagsschulen auf Antrag und in enger Abstimmung mit den Schulträgern bedarfsorientiert ausgebaut werden. Weitere Angebote in anderen Schularten können im Rahmen des finanziell Möglichen in enger Abstimmung mit den Schulträgern dort eingerichtet werden, wo entsprechender Bedarf besteht.

Vereinbarung zwischen der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands, Landesverband Baden-Württemberg, und der Freien Demokratischen Partei/Demokratische Volkspartei, Landesverband Baden-Württemberg, über die Bildung einer Regierungskoalition für die 13. Legislaturperiode des Landtags von Baden-Württemberg 2001 - 2006.

Dabei liegt ein Ausbauschwerpunkt auf den Grundschulen.

Landtag von Baden-Württemberg (2005): Drucksache 13/4252.

"Auch im schulischen Bereich brauchen wir verstärkt Angebote zur Ganztagsbetreuung. Der erste Schritt auf diesem Weg war die Schaffung von Ganztagsschulen an sozialen Brennpunkten. [...] Heute geht es darum, ein flächendeckendes, bedarfs-orientiertes Angebot an Ganztagsschulen zu schaffen und die Ganztagsschule konzeptionell weiterzuentwickeln."
Regierungserklärung von Ministerpräsident Günther H. Oettinger (27.04.2005):"Tatkraft und Selbstvertrauen in schwieriger Zeit - Arbeit schaffen, Sicherheit geben, Heimat bewahren", 

Ganztagsschulformen nach Schularten:

Ganztagsschulen im Sinne der Bekanntmachung des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007 sind Schulen mit ganztägigen Angeboten entsprechend den örtlichen Bedürfnissen. Dies können alle Grundschulen und weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I sein (auch Sonderschulen und berufliche Schulen soweit sie den Förderzielen entsprechen), an denen

  • über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
  • an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird und
  • die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.

Es werden drei Formen unterschieden:

  • In der voll gebundenen Form verpflichten sich alle Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
  • In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
  • In der offenen Form ist ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist jeweils durch die Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich zu erklären.

Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007 (IZBB). Bekanntmachung vom 21. Mai 2003 (K.u.U. S. 81), geändert durch Bekanntmachung vom 19. März 2004 (K.u.U. S. 115)

"Ganztagsschulen in offener Angebotsform können zukünftig in allen Schularten der allgemein bildenden Schulen (Primarstufe und Sekundarstufe I) eingerichtet werden."

Landtag von Baden-Württemberg (2006): Pressemitteilung (21.02.2006): Ministerrat beschließt umfassendes Konzept zum weiteren Ausbau von Ganztagsschulen.

Das Ganztagsschulprogramm des Landes "Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg" sieht bei der Einrichtung von Ganztagsschulen folgende Priorisierung vor:

  • eigenständige Ganztagsgrundschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung und Grundschulen im Verbund mit einer Ganztagshauptschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sowie Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
  • Grundschulen, die bereit sind, die neue Konzeption (Ganztagsschule in offener Angebotsform mit neuer Rhythmisierung) umzusetzen
  • Grundschulen, die einen Ganztagsbetrieb im herkömmlichen Tagesrhythmus einrichten wollen
  • Förderschulen in räumlicher Nähe von Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung, Hauptschulen, Realschulen, allgemeinbildende Gymnasien

Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:

Eckpunkte und Voraussetzungen der Ganztagsschulkonzeption.

Ganztagsschulprogramm "Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg" (20.02.2006), 

Eckdaten für die Antragstellung bzw. das pädagogische Konzept für Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (sog. Brennpunktschulen),

Bildungsplanreform 2004 mit neuen Bildungsstandards.

Unterstützungsangebote des Landesinstituts für Schulentwicklung zur Umsetzung des Bildungsplans,

Qualitätskriterien/Evaluation:

  • Orientierungsrahmen zur Schulqualität für allgemein bildende Schulen in Baden-Württemberg. Landesinstitut für Schulentwicklung. Stuttgart 2006 
  • Leitfaden zur Selbstevaluation an Schulen
  • Evaluationsinstrumente für Schulen
  • Evaluation und Qualitätsentwicklung
  • Selbstevaluation an allgemeinbildenden Schulen
  • Projekte des Landesinstituts für Schulentwicklung im Schulentwicklungsbereich
  • Modellversuchsprogramm QuiSS (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen). Teilprojekt Baden-Württemberg: "Interne und externe Evaluation von Schlüsselqualifikationen (ESQ)" Abschlussbericht (5. Sachbericht),
  • Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen, 

Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:

"Rahmenvereinbarungen über die Kooperation mit Trägern der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendbildung, aber auch mit anderen außerschulischen Partnern, sollten vornehmlich auf örtlicher Ebene abgeschlossen werden, um den speziellen Bedingungen Rechnung zu tragen. Landtag Baden-Württemberg, DS 13/2695, S. 6

"Ganztagsbildung - Kommunale Bildungspartnerschaft in der Kooperation von Jugendarbeit und Schule", Dokumentation des Expertenkolloquiums am 24.11.2006, veranstaltet vom Ministerium für Jugend, Kultus und Sport, dem Landesjugendring Baden-Württemberg und der Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg (Herausgeber: Landesjugendring Baden-Württemberg). 

Sozialpädagogisches Institut (SPI)
- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -
Stand: 04.11.2010

 

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