Goldene Regeln zur Kooperation an Ganztagsschulen. Professionelle Kooperation unterschiedlicher Berufskulturen an Ganztagsschulen : Datum: Autor: Autor/in: Karsten Speck und Thomas Olk
Wie kann die Kooperation mit außerschulischen Partnern unterschiedlicher Berufskulturen an Ganztagsschulen auf den Weg gebracht werden und gelingen? „Neun Goldene Regeln“ zur Kooperation helfen dabei.
Kooperation mit anderen Partnern und Professionen macht für Ganztagsschulen Sinn, weil sie dadurch neue Angebote, Unterstützungsressourcen und schnellere Hilfen erhalten, eine größere Nähe zur Lebenswelt der Schüler entwickeln, ihre Attraktivität bei den Schülern erhöhen und die Sozialkompetenzen der Schüler fördern. Ganztagsschulen in Deutschland sind auf eine Kooperation zudem dringend angewiesen, wenn sie den vielfach geforderten „erweiterten Bildungs- und Erziehungsauftrag“ und die Verknüpfung der ganztägigen Angebote mit dem Unterricht erreichen wollen (KMK-Definition von Ganztagsschulen). Wie kann die Kooperation mit außerschulischen Partnern unterschiedlicher Berufskulturen an Ganztagsschulen auf den Weg gebracht werden und gelingen? Hierzu im Folgenden „Neun Goldene Regeln“ zur Kooperation an Ganztagsschulen.
1. Proaktive, sozialräumliche Kooperationsstrategien
Die Kooperation mit außerschulischen Partnern sollte von Ganztagsschulen strategisch entwickelt und sozialräumlich ausgerichtet werden, um eine gezielte und abgestimmte Bildung, Betreuung und Erziehung der Schüler zu ermöglichen und sich nicht allein auf zufällige Kontakte und Angebote, bewährte Partner und Angebote oder Selbstmeldungen von Anbietern stützen. Ganztagsschulen sollten daher in regelmäßigen Abständen unter Beteiligung inner- und außerschulischer Akteure eine Situations- und Sozialraumanalyse durchführen, um a) die bereits vorhandenen Angebote und Ressourcen der Kooperation in der konkreten Schule und im konkreten Sozialraum zu analysieren, b) die bedeutsamen Bedürfnisse der Schüler und Eltern zu ermitteln und c) den schulbezogenen Bedarf an Kooperation unter Bezugnahme auf das Schulprogramm und Ganztagskonzept zu bestimmen. Auf der Basis einer solchen Bestandsaufnahme sind dann potenzielle Partner im Umfeld der Schule gezielt anzusprechen und die Kooperation aktiv (weiter) zu entwickeln. Als Partner kommen z. B. Vereine und Jugendhilfeträger, kleinere und größere Unternehmen, öffentliche Ämter sowie nicht zuletzt die an Schulen zahlreich vorhandenen Eltern der Schüler in Betracht.
2. Verankerung der Kooperation in Konzepten und Programmen
Schulen und größere außerschulische Kooperationspartner sollten eigene Kooperationskonzepte erstellen oder zumindest in entsprechenden Schulprogrammen/Schulkonzepten bzw. Trägerkonzepten/Leitbildern ausführlich auf das Kooperationsthema eingehen. Auf diese Weise wird zum einen nach innen ein Selbstvergewisserungsprozess über das eigene Kooperationsverständnis und eine strukturelle Verankerung der Kooperation erreicht. Zum anderen wird dadurch unmittelbar eine Transparenz für potenzielle Kooperationspartner erreicht. Dies kann dazu beitragen, die Kooperation zu erleichtern und potenzielle Kooperationsprobleme zu verringern.
3. Einführung und Information der Kooperationspartner
Ganztagsschulen haben den Auftrag, eine konzeptionelle Verknüpfung der Ganztagsangebote mit dem Unterricht sowie in Kooperation mit anderen Institutionen und Bildungsorten gelingende Bildungsbiographien von möglichst allen Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Aus dem geforderten Miteinander – statt einem Nebeneinander oder Nacheinander – unterschiedlicher Partner ergeben sich erhebliche Abstimmungsbedarfe und Anforderungen an Schulen und Kooperationspartner. Notwendig ist, dass die außerschulischen Partner für ihre abzustimmenden Angebote einen Überblick von den Schulen über a) die Besonderheiten der Schule und Schüler, b) das Schulprogramm und Ganztagskonzept der Schule, c) die allgemeinen Kooperationserwartungen der Schule sowie d) wesentliche rechtliche Vorschriften zur Ganztagsschule. Umsetzbar ist dies unter anderem über mündliche „Einweisungen“, schriftliche Informationshefter und -blätter sowie ggf. einen regelmäßigen Newsletter an alle Kooperationspartner.
4. Ziele, Ergebniserwartungen und Grenzen der Kooperation klären und aushandeln!
Da die Kooperation an Ganztagsschulen von Menschen unterschiedlicher beruflicher Herkunft und Selbstverständnisse getragen wird und zudem oft eine zusätzliche Belastung ist, gibt es Kooperationsvoraussetzungen auf der persönlichen Ebene. Notwendig ist, dass a) die Kooperation von den unmittelbaren Kooperationsakteuren trotz aller Gegensätze, Befürchtungen und Mehrarbeit gewollt ist, b) die Aufträge, Kompetenzen und Methoden der jeweils anderen Profession bekannt sind und die Autonomiebestrebungen und das „Fremde“ grundsätzlich anerkannt und akzeptiert werden, c) die anvisierte Zusammenarbeit den Partnern mittelbar einen persönlichen Nutzen verspricht und d) ein Aushandlungsprozess zwischen den Partnern erfolgt. Lehrer und außerschulische Partner sollten sich daher zunächst eigenständig mit ihren eigenen Bedarfen, Interessen, Vorstellungen und Ansprüchen an die Kooperation auseinander setzen sowie konkrete Ziele, Maßnahmeideen und Ergebniserwartungen an die beabsichtige Kooperation formulieren. Auf dieser Basis sollte dann ein Aushandlungsprozess zwischen den Partner erfolgen, in dem die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Positionen herausgearbeitet, Schnittmengen gesucht und überschaubare Kooperationsaktivitäten mit konkreten Zielen, Zielgruppen, Inhalten, Arbeitsschritte, Methoden und Erfolgsindikatoren geplant werden.
5. Rahmenbedingungen, Verantwortlichkeiten und Rechte und Pflichten in der Kooperation festgelegen!
Für eine gelingende Kooperation sollten ferner frühzeitig, d.h. vor dem Start konkreter, gemeinsamer Aktivitäten, wesentliche Rahmenbedingungen, Verantwortlichkeiten sowie Rechte und Pflichten in der Kooperation zwischen den Partnern geklärt werden, um die Vorbereitung und Umsetzung der Kooperation zu erleichtern und potenzielle Konfliktanlässe zu minimieren. Klärungsbedürftig sind – neben den inhaltlichen Aspekten – besonders a) die finanziellen, personellen, örtlichen, räumlichen, materiell-technischen, kostenbezogenen und zeitlichen Rahmenbedingungen, b) die Fragen des Versicherungsschutzes und der Aufsichtspflicht, c) Regelungen für den Konfliktfall und die Auswertung sowie d) die konkreten Zuständigkeiten, Aufgaben, Rechte und Pflichten der beteiligten Partner. Die Ergebnisse des Klärungsprozesses sollten in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung festgehalten werden, in die auch die inhaltlichen Aspekte aufgenommen werden (Ziele, Zielgruppen, Inhalte, Arbeitsschritte, Methoden und Erfolgsindikatoren).
6. Strukturelle Absicherung der Kooperation durch Gremium, Ansprechpartner und Vereinbarung
Eine Kooperation, die sich allein auf persönliche Kontakte sowie zufällige Treffen oder Pausengespräche der Partner stützt, ist wenig abgesichert bzw. zielführend. Eine stabile und zielorientierte Kooperation benötigt feste Zeiten und Orte für Absprachen auf unterschiedlichen Ebene. Als hilfreich für diese strukturelle Absicherung der Kooperation haben sich auf der Ebene der Einzelschule bzw. des Sozialraums a) die Nutzung eines vorhandenen, schulischen Ganztagsgremiums mit einem Kooperationsschwerpunkt bzw. die Gründung einer Steuerungsgruppe für die Kooperation in der Schule und einem Sozialraum, b) die Benennung und Veröffentlichung eines Ansprechpartners und Verantwortlichen für die Kooperation in jeder Schule und jeder beteiligten Kooperationsinstitution sowie c) schriftliche Kooperationsvereinbarungen erwiesen. Auf der persönlichen Kooperationsebene zwischen Lehrern und Partnern sollten zu Beginn der Kooperation Zeiten und Orte für Absprachen festgelegt werden. Es empfiehlt sich etwa drei Kooperationstreffen mit den Partnern im Schulhalbjahr durchzuführen (1. Bestandsaufnahme und Planung, 2. Zwischenauswertung, 3. Abschlussauswertung und Weiterentwicklung).
7. Unterstützung und Steuerung der Kooperation von oben!
Die Kooperation von unterschiedlichen Partnern und Professionen ist auf eine aktive Unterstützung und eine Steuerung der Kooperation von „oben“ angewiesen, um wesentliche Voraussetzungen für eine Kooperation erst zu ermöglichen, die Motivation der beteiligten schulischen und außerschulischen Akteure für die Kooperationsarbeit zu fördern sowie eine systematische Kooperationsentwicklung zu begünstigen. Eine besondere Bedeutung für die Unterstützung und Steuerung kommt dabei sowohl den Leitungen der schulischen Seite (z.B. Schulleitung, Schulamt) als auch der außerschulischen Seite zu (z.B. Jugendamt, Projektträger, Unternehmensleitung). In den Schulen selbst haben in erster Linie die (erweiterten) Schulleitungen die Aufsicht und Verantwortung, für a) ein Informationsmaterial für die Projektpartner an der Schule, b) die Information der Lehrer über das Kooperationsverständnis und die Kooperationsangebote an der Schule, d) die konzeptionelle Fundierung der Kooperation und eine Verknüpfung mit dem Unterricht, d) eine strukturelle Absicherung der Kooperation durch ein Gremium, kompetente Ansprechpartner und Vereinbarungen, e) Ansätze zur Pflege und Anerkennung der Kooperationspartner sowie f) eine systematische Überprüfung und Weiterentwicklung der Kooperation in der Schule zu sorgen.
8. Aktive Pflege der Kooperationspartner und Anerkennung der Kooperationserfolge
Eine langfristige Beziehung im Leben benötigt – neben viel Sympathie –eine „aktive Pflegearbeit“ und eine persönliche Wertschätzung. Dies gilt nicht zuletzt auch für die Kooperation mit den mehr oder weniger gut bezahlten bzw. sogar ehrenamtlichen Partnern an Ganztagsschulen. Die aktive Pflege und Anerkennung der Partner ist nicht zwingend an eine finanzielle Entlohnung gebunden. Sinnvoll ist bereits, kleine Erfolge und Ergebnisse der Kooperation zu betonen und gemeinsam zu feiern sowie verdiente Kooperationspartner angemessen zu verabschieden. Benötigt werden für eine Anerkennung der Partner a) eine Akzeptanz der anderen Kompetenzen und Methoden der Partner, b) eine Sensibilität für eine notwendige Anerkennungskultur, c) zeitliche Ressourcen der Lehrer für Gespräche mit den Partnern, d) eine Öffnung für Wünsche und Anregungen der Kooperationspartner, e) Beteiligungsmöglichkeiten für die Partner in der Schule (z.B. schulische Gremien), f) Ansätze zur Öffentlichkeitsarbeit der Kooperationsergebnisse (z.B. Schautafeln, Einbeziehung bei Schulfesten) und g) ein persönlicher Dank an die Kooperationspartner. Vorstellbar sind auch kleine Feiern und Präsente.
9. Auswertung und Weiterentwicklung der Kooperationsaktivitäten!
Sowohl auf der Ebene einzelner, gemeinsamer Projekte von Lehrern und Partnern als auch auf der Ebene der Einzelschule sollte eine Überprüfung der Kooperationsaktivitäten fest eingeplant und in regelmäßigen Abständen gemeinsam von den beteiligten Partnern durchgeführt werden. Auf diese Weise können a) die Zielerreichung kontinuierlich geprüft, b) mögliche Missverständnisse, Kooperationsprobleme und Fehlentwicklungen rechtzeitig geklärt sowie c) Verbesserungsmöglichkeiten in der Kooperation gesucht werden. Umgesetzt werden kann die Überprüfung und Weiterentwicklung der Kooperation über feste Treffen mit den Partnern.
Quelle: Speck, K./Olk, T: Neun Goldene Regeln. In: bildungSPEZIAL 3/2009, S. 8-10.
Kategorien: Bundesländer - Saarland
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