Schritt zur Ganztagsbetreuung im Grundschulalter : Datum:
Das Bundeskabinett hat die Errichtung eines Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) auf den Weg gebracht. Damit unterstützt der Bund in dieser Legislaturperiode die Länder mit 2 Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung.
Die Investitionen dienen der Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab 2025 in Kraft treten soll. Gefördert werden soll der quantitative und qualitative Ausbau von Ganztagsangeboten über Finanzhilfen für Investitionen an die Länder.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt: „Ich freue mich sehr, dass wir heute im Kabinett das Sondervermögen zur Finanzierung des Ganztagsausbaus auf den Weg gebracht haben. Der Bund setzt damit ein klares Signal für den Ganztagsausbau. Die Länder werden in den nächsten Jahren mit 2 Milliarden Euro beim quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten unterstützt. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des entsprechenden Auftrages des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Der Ganztagsausbau wird vielen Familien weiterhelfen – insbesondere den Kindern und Müttern.
Eines ist mir als Bundesbildungsministerin besonders wichtig: Die Qualität der Ganztagsangebote in den Schulen und Horten muss stimmen! Die Talente und Leidenschaften jedes Kindes sollen gefördert werden. Konkret bedeutet das: qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote müssen die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen: Die einen brauchen besondere Unterstützung beim Lernen, die anderen sollten durch zusätzliche Angebote gefördert werden. Der Ganztag muss für die Kinder einen echten Mehrwert bringen. Nur dann werden Kinder und Eltern die Ganztagsangebote nutzen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung engagiert sich seit vielen Jahren für Qualität im Ganztag und bei der Qualifizierung und Professionalisierung des pädagogischen Personals. Denn Fachkräftesicherung und Qualitätssicherung sind aufs Engste verknüpft. Nun müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen, um den Rechtsanspruch zu schaffen und den Ganztagsausbau zu ermöglichen."
Der Bund verpflichtet sich mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf, 2 Milliarden Euro an Investitionsmitteln beizusteuern. Das ist ein großer Beitrag des Bundes zu den Gesamtkosten – ich gehe davon aus, dass es nach 2021 weitergehen muss. Wir haben jetzt fünf Jahre Zeit, die Bund, Länder und Gemeinden nutzen müssen, um dieses Vorhaben gemeinsam anzugehen."
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter erhöhen die Teilhabechancen und individuelle Förderung der Kinder und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz des Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern wird der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter noch nicht gedeckt. Während in manchen Bundesländern die Betreuungsquote bei über 80 Prozent liegt, liegt sie in vielen Regionen deutlich darunter. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist daher auch ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode ist vereinbart, dass bis 2025 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Um dies vorzubereiten, unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von 2 Milliarden Euro für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten.
Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf dient dazu, die Finanzmittel für den Ganztagsausbau längerfristig zu sichern. In den Jahren 2020 und 2021 sind dafür jeweils eine Milliarde Euro für das Sondervermögen vorgesehen, die jeweils zur Hälfte im Haushalt des BMFSFJ und des BMBF etatisiert werden. Die Mittel können bis Ende 2028 für Investitionen verausgabt werden.
Quelle (vollständige Pressemitteilung): Bundesministerium für Bildung und Forschung