Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Ganztagsausbau veröffentlicht : Datum:

Nach der Unterzeichnung durch den Bund am 17. Mai 2023 wurde nun die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Rund drei Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern bis 2027 über das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ zur Verfügung. Damit sollen Plätze für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ausgebaut werden. Die Gelder können für Aus-, Um- oder Neubau verwendet werden, so Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatten am 17. Mai 2023 den Startschuss für das neue „Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung“ gegeben. Beide setzten ihre Unterschriften unter die Verwaltungsvereinbarung, die zuvor bereits von den Ländern unterschrieben worden war. Auf der gemeinsamen Pressekonferenz hatte die Bundesbildungsministerin betont: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der Unterzeichnung den Startschuss geben für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Jetzt kann es wirklich losgehen.“

Im Bundesanzeiger vom 23. Juni 2023 wurde nun die Verwaltungsvereinbarung vom 17. Mai 2023 veröffentlicht.

Kern der Verwaltungsvereinbarung ist die Förderung von Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote umfassen die Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern in Tageseinrichtungen gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (z.B. Horte, Kitas mit Hortgruppen), in kommunalen Betreuungsangeboten, soweit eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vorliegt oder das Angebot unter Schulaufsicht steht, sowie Grundschulen (gebundene, teilgebundene oder offene Ganztagsschulen). Ebenfalls umfasst sind schulorganisatorisch verbundene Schulsysteme (z. B. Grund- und Realschulen plus) sowie Förderschulen, soweit sie von Kindern im Grundschulalter besucht werden (d. h. Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Ende der vierten Klasse einschließlich der Sommerferien).

Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden.

Hintergrund

Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 unterstützt der Bund die Länder mit aufwachsenden Beträgen bei den laufenden Kosten; ab 2030 dann dauerhaft mit 1,3 Mrd. € pro Jahr. Den Ganztagsausbau unterstützt der Bund außerdem mit 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung. Die Länder beteiligen sich ihrerseits mit 30 Prozent. Über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder werden hiervon bereits 750 Millionen Euro durch den Bund bereitgestellt.

Damit fließen insgesamt über 5 Mrd. € in den Ganztagsausbau. Auch die Förderbereiche wurden im Rahme der Verhandlungen noch einmal angepasst, sodass die Investitionen noch zielgerichteter erfolgen können – auch dort, wo bereits ein hoher Ausbaustand zu verzeichnen ist. Hiermit wird insbesondere auch der Ausgangslage in den neuen Ländern Rechnung getragen und der qualitative Ausbau unterstützt. Bund und Länder haben außerdem vereinbart, das Investitionsprogramm zu evaluieren.

2021 hatten Bundestag und Bundesrat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, wonach ab 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eingeführt wird (Ganztagsförderungsgesetz/GaFöG). Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 hat dann jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch. Das neue Programm soll die Länder bei der Schaffung entsprechender Plätze unterstützen. 

Der Bund hat bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet und stellt über dieses Sondervermögen Finanzhilfen in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind bislang circa 500 Mio. Euro abgeflossen