Sachsen-Anhalt: Modellprojekt „Kooperation Schule und Hort“ startet : Datum:

Das vom Ministerium für Bildung und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ins Leben gerufene Modellprojekt „Kooperation Schule und Hort“ ist gestartet.

Das gemeinsam vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und dem Ministerium für Bildung und ins Leben gerufene Modellprojekt „Kooperation Schule und Hort“ beginnt: Nachdem im Frühjahr mehr als 100 Schulen und Horte ihr Interesse an einer Teilnahme daran bekundet hatten, sind nun die ersten 30 sogenannte Tandems ausgewählt worden. Sie können in diesem Schuljahr mit ihrer Arbeit beginnen.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „In Sachsen-Anhalt haben wir bereits seit vielen Jahren den gesetzlichen Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung auch für Grundschulkinder im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes, dem KiFöG. Nunmehr gilt es, dass die Horte und Grundschulen auf Augenhöhe ihre Kooperationen weiterentwickeln. Dabei ist der sozialpädagogische Auftrag des Hortes und der Bildungsauftrag der Schule zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen für die Horte nach KiFöG gelten weiterhin.“

Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Auswahl der ersten 30 Tandems markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer ganzheitlichen Bildungsförderung für unsere Schülerinnen und Schüler. Wir sind überzeugt, dass dieses Projekt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildung und Betreuung leisten wird. Die engere Verzahnung von Schule und Hort ist entscheidend, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026.“

Ziel des Modellprojekts „Kooperation Schule und Hort“ ist es, einen gelingenden Prozess des Zusammenwachsens der Angebote von Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, die Kinder im Grundschulalter bilden, betreuen und erziehen, zu entwickeln. Damit soll die Qualität der Ganztagsbildung weiter verbessert werden. Im Fokus stehen auch die qualitative Hausaufgabenbetreuung sowie weitere ergänzende und unterstützende Bildungs- und Betreuungsangebote.

Den Tandems werden zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Bereitstellung von Lernmittelkosten und eine angemessene Berücksichtigung bei der Bewilligung der investiven Mittel aus dem Förderprogramm des Bundes im Rahmen des Ganztagsbetreuungsausbaus für Grundschulkinder vorgesehen.

Der Prozess wird durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung begleitet. Die Tandempartner haben damit die Möglichkeit, sich methodisch beraten zu lassen und in Netzwerktreffen auszutauschen und zu qualifizieren. Darüber hinaus wird eine fachliche Begleitung durch das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Form einer Lenkungsgruppe auf Fachebene umgesetzt. Die Einrichtung eines Beirates zur Begleitung des Modellprojektes ist in Vorbereitung.

Hintergrund:
Das Landesmodellprojekt „Kooperation Schule und Hort“ basiert auf den Koalitionsbeschlüssen vom 1. März 2023 und 4. September 2023. Die Koalitionsparteien haben sich darüber hinaus darauf verständigt, dass bis zu 23 weitere Schulen und Horte, die in diesem Schuljahr nicht berücksichtigt werden konnten, die Möglichkeit erhalten, sich als Ganztagsschulen zu entwickeln. Zusätzlich sollen bis zu 51 weitere Tandems, die bereits ihr Interesse bekundet hatten, im Schuljahr 2024/2025 an dem Landesmodellprojekt teilnehmen, sofern die ersten Ergebnisse positiv ausfallen. Über das weitere Vorgehen werden diese Tandems zeitnah informiert.

Quelle: Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt