Schleswig-Holstein: Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ : Datum:
In Schleswig-Holstein ist im Januar eine aktualisierte Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ in Kraft getreten.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Schleswig-Holstein eine Neufassung der Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G8), die bis zum 31. Dezember 2022 Gültigkeit behalten wird.
Die Formulare für Förderanträge und Verwendungsnachweise finden Sie auf der Website der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Schleswig-Holstein.
Auf der Website der Landesregierung finden Sie außerdem weitere Regelungen für die Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe.
Quelle: Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Schleswig-Holstein