Schleswig-Holstein: Guten Ganztag ausbauen, Qualität weiterentwickeln : Datum:
Unter der Überschrift „Guten Ganztag ausbauen – Gemeinsam Qualität weiterentwickeln“ stand in Kiel der große Fachtag zum Ganztag.
Unter der Überschrift „Guten Ganztag ausbauen – Gemeinsam Qualität weiterentwickeln“ kamen am 23. November in der Kieler Gemeinschaftsschule Friedrichsort mehr als 350 Vertreterinnen und Vertreter von Schulleitungen, Eltern, Schulträgern, Kreisen und Kooperationspartnern von Schule sowie Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter und Beschäftigte im Ganztagsbereich der Schulen zusammen und berieten gemeinsam über die Umsetzung der Ergebnisse aus den Regionalkonferenzen zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, der ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt.
Schleswig-Holsteins Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, betonte in ihrem Impulsvortrag zu Beginn der Fachkonferenz, dass der Rechtsanspruch ein „echter Meilenstein und eine Riesenchance“ sei.
„Ganztagsschule ist aber viel mehr als ein verlängerter Schultag. Es geht darum, gemeinsam mit allen Partnern und Beteiligten ein pädagogisches Konzept für eine ganztägige Schulkultur zu entwickeln, die Bildung, Erziehung und Betreuung einschließt. Dabei sind das Wohlbefinden und die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder sowie mehr Chancengerechtigkeit und bessere Leistungen die zentralen Ziele.“ Der Weg dahin sei herausfordernd, denn er erfordere eine Weiterentwicklung der bisherigen Schul- und Unterrichtskultur und ein neues Verständnis von Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. „Wir müssen intensiver in die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit einsteigen. Dadurch stehen viele Akteure vor zusätzlichen und manchmal auch neuen Herausforderungen. Alle Seiten betreiben das, und das konnte man an unserer Konferenz sehen, mit großer Ernsthaftigkeit und fokussiert auf die Bedürfnisse der Kinder voran“, so Prien weiter.
Karin Prien verwies auch auf die Erfahrungen, die die Schulen schon haben: „Mir ist wichtig, dass wir auf dem aufsetzen, was es bereits gibt, und was in unseren Schulen bereits erfolgreich umgesetzt wird, denn zum Glück fangen wir keineswegs bei null an. In diesem Zusammenhang sprach die Ministerin sich gegen die Vorgabe von festen Standards aus: Vor dem Hintergrund der heterogenen Ganztagslandschaft mit Ganztagsgrundschulen und 112 Grundschulen, die ein Betreuungsangebot in der Primarstufe vorhalten, sei das nicht beabsichtigt. „Es ist vielmehr unser Ansatz, Möglichkeiten und Anreize zu schaffen, damit die bestehenden Strukturen ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt werden können.“ Dies betrifft auch Möglichkeiten von gebundenen und teilgebundenen Ganztagsschulen.
Für die qualitätsvolle Umsetzung des Ganztagsanspruchs sei auch eine verbesserte Finanzierung notwendig, wobei „die Umsetzung des Rechtsanspruchs weiterhin als eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land, Schulträgern und Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe“ zu betrachten sei. Im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs baue das Land seine Förderung auf der Grundlage des Eckpunktepapiers vom September vergangenen Jahres, auf das sich Land und Kommunale Landesverbände verständigt haben, erheblich aus.
Die Ministerin machte zum Abschluss des Tages noch einmal den weiteren Fahrplan deutlich: „Die Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden dauern an, aber ich bin zuversichtlich, dass wir bald zu einer guten, gemeinsamen Lösung kommen. Den Richtlinienentwurf zu den finanziellen Rahmenbedingungen werden wir möglichst bald, jedenfalls im ersten Quartal des kommenden Jahres auf den Weg bringen. Gleichzeitig werden wir auch das pädagogische Rahmenkonzept veröffentlichen, damit alle Beteiligten sich frühzeitig darauf einstellen können. Die Konferenz hat noch einmal wichtige neue Impulse geliefert, die jetzt eingearbeitet werden.“ Die Konferenzdokumentation inklusiver der neu aufgeworfenen Fragen auch aus der Online-Beteiligung, werde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Hintergrund:
Investitionskosten: Das Land übernimmt 85 Prozent der Investitionskosten für neu zu schaffende oder zu erhaltene rechtsanspruchserfüllende Ganztagsplätze für investive Maßnahmen rückwirkend ab dem 12. Oktober 2021. Die kommunale Seite trägt 15 Prozent der Kosten. Dafür stehen bis zu 196 Millionen Euro (inkl. Bundesmittel) zur Verfügung. Das Land trägt davon bis zu 92,6 Millionen Euro und stellt damit 52 Millionen Euro mehr als die reine Ko-Finanzierung von 30 Prozent der Bundesmittel, die das Land vollständig übernommen hat.
Betriebskosten: Das Land und die Kommunen teilen sich ab dem Schuljahr 2026/27 nach Abzug der zu entrichtenden Elternbeiträge die verbleibenden Kosten für rechtsanspruchserfüllende und tatsächlich besetzte Ganztagsplätze im Verhältnis 75 zu 25; die Finanzierungsbeteiligung des Landes wächst mit dem Rechtsanspruch auf. Vereinbart wurde, dass die Förderung auf der Grundlage einer Pro-Kopf Pauschale erfolgt.
Die Förderung setzt voraus, dass das Angebot den Anspruch auf Ganztagsförderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) entsprechend erfüllt:
- Das schulische Ganztags- und Betreuungsangebot muss an Werktagen im Umfang von acht Stunden umgesetzt werden. Der Anspruch des Kindes auf Förderung gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts als erfüllt.
- Das schulische Ganztags- und Betreuungsangebot darf maximal an vier Wochen im Schuljahr innerhalb der Ferien im Sinne der jeweils geltenden Ferienverordnung Schleswig-Holstein geschlossen werden. Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden sollen Regelungen gefunden werden, die für die Ferienangebote Kooperationen zwischen mehreren Schulen oder Kooperationen mit Ferienangeboten der freien Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen.
Seit Frühjahr verhandeln das Land und die Kommunalen Landesverbände zu den Detailregelungen der Betriebskostenförderung. Die Partner haben vereinbart, die Gespräche spätestens im 1. Quartal 2025 abzuschließen.
Auf der Ganztagskonferenz in Kiel wurden Eckpunkte des pädagogischen Rahmenkonzepts auf Grundlage der landesweiten Regionalkonferenzen vorgestellt und diskutiert. Aus der Diskussion wird durch das Ministerium das pädagogische Rahmenkonzept erstellt und im ersten Quartal 2025 veröffentlicht.
Quelle: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur / David Ermes