Schleswig-Holstein: Bündnisse für mehr Musikunterricht : Datum:
Schleswig-Holstein will mehr qualifizierten und verlässlichen Musikunterricht. Praktisches Musizieren als ein Schwerpunkt des Unterrichts erfolgt auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen in Kooperation mit Musikschulen.
Musik, Kunst, Tanz und Theater schaffen Gelegenheit und Räume für ein ganzheitliches Lernen und für die Entwicklung von Geschmack, Stil und Haltung und Empathie. Die Bedeutung der kulturellen Bildung, namentlich der Musik kann man nicht hoch genug wertschätzen. Im Zeitalter der künstlichen Intelligenz kommt es zentral auf die Fähigkeiten an, die den Menschen eigentlich ausmachen.
Vor diesem Hintergrund hat laut Bildungsministerin Karin Prien die Landesregierung Schleswig-Holstein Weichenstellungen für mehr qualifizierten und verlässlichen Musikunterricht in den Schulen vorgenommen, die von hoher Bedeutung seien und bereits Früchte trügen. Dabei komme es auf einen Mix kurz, mittel- und langfristig wirkender Maßnahmen an:
- Das Fach Musik ist als Unterrichtsfach des besonderen Bedarfs eingestuft; das führt dazu, dass Bewerberinnen und Bewerber 50 zusätzliche Punkte im Ranking-System des Bewerbungsverfahrens bekommen.
- Zusätzlich zum Lehramtsstudium mit zwei Unterrichtsfächern wird das sogenannte „Ein-Fach-Lehramtsstudium“ für das Lehramt an Gymnasien an der Musikhochschule in Lübeck angeboten. Damit wird eine Bewerbung mit dem Doppelfach Musik auf Stellen des Vorbereitungsdienstes möglich. Mit dem Doppelfach Musik ist eine Bewerbung und Tätigkeit bis zur Verbeamtung in Gymnasien auch mit dem Doppelfach Musik möglich.
- Die Zahl der Musik-Referendarinnen und -Referendare wurde zum August 2019 verdoppelt.
- Ein Seiteneinstieg ist in allen Schularten auch mit nur einem Fach (ohne Doppelfach) möglich; allerdings können diese Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nicht den Beamtenstatus erlangen.
- Auch der Quereinstieg kann bei entsprechender Bewerbungslage für das Unterrichtsfach Musik geöffnet werden.
- Musikerinnen und Musiker können mit befristeten Verträgen beschäftigt werden. Das hilft Schulen zum Beispiel in der Vertretung bei Krankheitsfällen, gleichzeitig kann es auch den Musikerinnen und Musikern entgegenkommen, die ihre Haupttätigkeit in der Ausübung ihrer Musik sehen.
- Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) bietet Lehrkräften an, eine Unterrichtsgenehmigung in dem Unterrichtsfach Musik für die Grundschule im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme zu erwerben. Grundschullehrkräfte werden durch diese Maßnahme qualifiziert, Musik als zusätzliches Fach unterrichten zu können.
„Das Bildungsministerium braucht für ein besseres Musikunterrichtsangebot zusätzlich die Kooperation mit den außerschulischen Bildungs- und Kulturpartnern“, sagte Kultur- und Bildungsministerin Prien. „Hier gilt es, ein Bündnis zu schmieden.“
Prien hob hervor, dass praktisches Musizieren als ein Schwerpunkt des Unterrichts in den Fachanforderungen verankert sei, aber nicht alle Aktivitäten in der Schulstatistik erfasst würden. Bläser-, Streicher- und / oder Chorklassen gebe es je nach Schwerpunkt und Profil von Schulen an einigen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen, musikalische Angebote in offenen und gebundenen Ganztagsschulen würden in Kooperation mit Musikschulen gemacht. Musikalische Zusatzaktivitäten – Schulchor, Schulorchester, Bigband, Musiktheater / Musical und Schulbands – seien landesweit Bestandteil des Schullebens.
Die Ministerin betonte auch, dass die Landesförderung der freien Kulturszene – aktuell 500.000 Euro jährlich – sowie eine gute Vernetzung von Musik- und Kulturschaffenden dazu führen könne, dass mehr junge Menschen motiviert würden, zu musizieren und sich mit Musik zu beschäftigen – und dann vielleicht auch ein Lehramtsstudium im Fach Musik anzustreben.
Quelle (vollständige Pressemitteilung): Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein