Sachsen: Kulturelle Bildung – nicht nur in der Stadt : Datum:

Die Sächsische Staatsregierung hat ein „Landesweites Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen“ verabschiedet, mit dem kulturelle Bildung auch außerhalb der urbanen Zentren gestärkt wird.

Kulturelle Bildung ist Teil eines umfassenden Bildungsverständnisses. Alle Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit ihres Erwerbs bekommen. Das Kabinett in Sachsen hat daher am 23. Oktober ein „Landesweites Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen“ zur Kenntnis genommen und seine Umsetzung beauftragt.

Mit dem Konzept hat die Sächsische Staatsregierung einen gemeinsamen Rahmen zur Förderung und Entwicklung der Kulturellen Bildung in Sachsen erarbeitet. Das Konzept wurde unter Führung des Kunstministeriums innerhalb einer interministeriellen Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Staatsministerien für Kultus, Soziales und Gleichstellung erarbeitet. Die Kulturräume, Kultureinrichtungen, zuständigen Dachverbände und weitere Partner der Kulturellen Bildung wurden in diesem Prozess umfangreich beteiligt. Alle werden sich demnächst an einem Runden Tisch Kulturelle Bildung treffen, um die konkrete Umsetzung des Konzeptes zu besprechen.

Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange betont die Notwendigkeit dieses Konzeptes und sagte u. a.: „Kinder und Jugendliche auch jenseits der Großstädte sollen die Museen, Theater, Kulturzentren und Künstler erreichen, Schulen müssen sich Kultur leisten können. Sonst droht gerade im ländlichen Raum schon früh ein Gefühl des Abgehängtseins und der Perspektivlosigkeit zu entstehen. Eltern wählen einen Lebensort auch danach aus, ob ihre Kinder gute Möglichkeiten einer kulturellen Teilhabe haben. Das kulturelle Interesse bei Kinder und Jugendlichen ist auf dem Land genauso groß wie in der Stadt. Aber sie sind durch schlechte Nahverkehrsanbindung, fehlende Mobilität oder hohe Kosten dafür benachteiligt. Das muss ein Ende haben.“

Ziel des landesweiten Konzepts ist es, kulturelle Bildungsangebote auch außerhalb der urbanen Zentren zu stärken, die schulische Kulturelle Bildung deutlicher zu akzentuieren und die kulturelle und interkulturelle Kompetenz zu fördern. Für die Förderung von Maßnahmen der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung stehen aktuell jährlich über 7 Mio. Euro bereit. Diese setzen sich zusammen aus der Musikschulförderung (6 Mio. Euro) und der Förderung von Projekten der Kulturellen Bildung (über eine Mio. Euro). Darin enthalten sollen im kommenden Doppelhaushalt erneut 300.000 Euro zur Förderung von Mobilitätsprojekten sein. Die Arbeit der Netzwerkstellen in den Kulturräumen – Mittler zwischen Kultur- und Bildungseinrichtungen – soll mit 210.000 Euro gefördert werden. Dies bedarf noch der Zustimmung des Sächsischen Landtags.

„Über die Kulturräume werden künftig ganz praktische Dinge verstärkt organisiert: Schulen erhalten die Möglichkeit, mit ihren Schülerinnen und Schülern außerschulische Lernorte aufzusuchen. Die Netzwerkstellen in den Kulturräumen bauen mit ihrer Arbeit räumliche, soziale und bildungsbezogene Hürden ab. Die kulturellen Angebote müssen für jedes Kind und jeden Jugendlichen, der dafür Interesse zeigt, erreichbar sein oder zu den Kindern und Jugendlichen in die Schulen und Kitas kommen“, erklärt Kunstministerin Dr. Stange. Um Kooperationen zwischen Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu befördern, würden verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen, so die Ministerin.

Das Konzept folgt fünf Leitzielen, welche den Rahmen für die weitere Stärkung der Kulturellen Bildung in Sachsen setzen:

  • Herstellung von Teilhabegerechtigkeit, speziell auch mit dem Fokus auf die Themen Inklusion, Interkulturalität und Mobilität,
  • Entwicklung bedarfsgerechter Angebote,
  • Existenz stabiler Kooperationen und Partnerschaften zwischen Kultur-, Jugend- und Schuleinrichtungen,
  • Qualitätssicherung der Angebote
  • qualifizierte Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, welche die Angebote Kultureller Kinder und Jugendbildung realisieren. Dies umfasst die Ausbildungs- und Studiengänge von pädagogischen Fachkräften ebenso wie jene von Kulturschaffenden

Diese als Zielperspektiven formulierten Arbeitsschwerpunkte werden mit 40 Einzelmaßnahmen untersetzt.

Quelle (Vollständige Pressemitteilung): Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
 

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