Sachsen: Gutscheine für Schwimmkurse : Datum:

Sächsische Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen, die den Schwimmunterricht des Schuljahres 2019/2020 als Nichtschwimmer beendet haben, erhalten Schwimmkurs-Gutscheine.

10.000 sächsische Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen, die den regulären Schwimmunterricht des Schuljahres 2019/2020 als Nichtschwimmer beendet haben, erhalten in den kommenden Tagen von ihrer Schule Schwimmkurs-Gutscheine.

Die Schwimmkurs-Gutscheine beinhalten eine Kostenübernahme bis zu einer Höhe von maximal 120 Euro und können bis zum 31. Juli 2022 eingelöst werden. Die außerschulischen Kurse finden in Verantwortung der jeweiligen Anbieter vor Ort statt. Die Eltern schließen hierfür individuelle Verträge mit den Anbietern. Eine Übersicht über die möglichen Kursanbieter sind abrufbar unter: www.schulsport.sachsen.de.

Nähere Informationen erhalten die Eltern durch ein Schreiben, welches rechtzeitig vor den Sommerferien durch die Schule ausgeteilt wird. Die dafür zur Verfügung stehenden Gelder kommen aus dem Bund-Länder-Aufholprogramm zum Abbau von Lernrückständen. Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt durch den Anbieter bei der Servicestelle zur Umsetzung des Aktionsprogramms im Landesamt für Schule und Bildung.

„Wasser zieht Kinder magisch an, gerade im Sommer. Es bietet Abkühlung und jede Menge Spaß. Doch für Nichtschwimmer kann es zur Gefahr werden. Deshalb wollen wir alles dafür tun, dass Schülerinnen und Schüler die notwendigen Voraussetzungen haben, um sich im Wasser sicher zu bewegen. Die Gutscheine füllen die Lücke, die die Pandemie in unseren schulischen Schwimmunterricht gerissen hat. Ich kann alle Eltern nur dazu ermuntern, dieses Angebot wahrzunehmen, denn es rettet Leben“, so Kultusminister Christian Piwarz. 

Der Minister dankte zudem allen Partnern, die hier gemeinsam an einem Strang ziehen und eine Lösung gefunden haben. Auch für Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2020/2021 wird es solche Gutscheine geben, wenn sie den bis voraussichtlich zu den Herbstferien nachzuholenden Schwimmunterricht nicht erfolgreich beenden können.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

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