Sachsen: Einsatz von GTA-Fachkräften möglich : Datum:

In Sachsen können unter Beachtung der Maßgaben des Infektionsschutzes auch GTA-Kräfte unterstützend tätig werden und während der Betreuungszeiten geeignete individuelle Maßnahmen durchführen.

Mit der teilweisen Öffnung der Schulen können allgemeinbildende Schulen auch vertraglich gebundene Fachkräfte für Ganztagsangebote (GTA-Kräfte) einsetzen. Darüber hat das Kultusministerium jetzt die Schulen informiert.

Ab dem 6. Mai besteht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassenstufe der Grund- und Förderschulen auch wieder ein schulisches Betreuungsangebot. Dabei können auch GTA-Kräfte unterstützend tätig werden. „Unter Beachtung der Maßgaben des Infektionsschutzes können sie während der Betreuungszeiten geeignete individuelle Maßnahmen durchführen oder je nach Bedarf und zeitlicher Vorgabe auch in Kombination mit Lehrkräften arbeiten“, heißt es in einem Brief des Kultusministeriums an die Schulleitungen und GTA-Koordinatoren.

Die Einsatzmöglichkeiten sind vor Ort zu entscheiden und könnten zum Beispiel beinhalten:

  • Betreuungsangebote für ausgewählte Schüler/Gruppen,
  • Onlineangebote für Lernende zu Hause,
  • die Betreuung und Aufsicht (z.B. bei Prüfungen),
  • die Aufsicht und Umsetzung der Einhaltung der Hygienebestimmungen,
  • die Pausengestaltung im Schulgebäude, im Schulklub oder im Freigelände,
  • individuelle Förderangebote,
  • Spiel- und Lernzeiten.

Auch die Gestaltung von zusätzlichen Angeboten zum Beispiel in der Bibliothek, im Schulgarten, im Schulklub oder im Freizeitgelände der Schule sind möglich. Die Liste ist nicht abschließend, die Aufgaben können im Rahmen der vorhanden GTA-Mittel der einzelnen Schule eigenverantwortlich umgesetzt werden. Sachmittel, die für die zusätzlichen Angebote notwendig sind, dürfen weiterhin angeschafft und abgerechnet werden.

Der SMK-Blog enthält weitere Hinweise zu den GTA-Verträgen.

Quelle (und vollständige Pressemitteilung): Sächsisches Staatsministerium für Kultus / Dirk Reelfs

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