Sachsen: 50 Millionen Euro für Ganztagsangebote 2023/2024 : Datum:
Für das Schuljahr 2023/2024 erhalten Sachsens Schulen 50 Millionen Euro für Ganztagsangebote. 94 Prozent der Schulen bieten Ganztagsangebote an – so viele wie nie!
Für das Schuljahr 2023/2024 erhalten Sachsens Schulen 50 Millionen Euro für Ganztagsangebote (GTA).
„So viele Schulen wie nie zuvor werden den Schülerinnen und Schülern im kommenden Schuljahr Ganztagsangebote anbieten können. Das ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche und chancengerechte Bildung“, so Kultus-Amtschef Wilfried Kühner. Der Amtschef verwies darauf, dass pünktlich vor Ferienbeginn die 1.462 Schulen ihre Zuweisungsbescheide dafür erhalten haben. Damit nutzen 94 Prozent der sächsischen Schulen die vom Kultusministerium bereitgestellten Mittel zur Gestaltung von Ganztagsangeboten nach der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung.
Engagiert unterstützen dabei die Schulträger und Schulfördervereine als Zuweisungsempfänger ihre Schulen haushalterisch und sind Vertragspartner für die Akteure von Ganztagsangeboten. Mit dem Geld sollen an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft gleichermaßen unterrichtsergänzende Förder- und Bildungsangebote umgesetzt werden. Die Angebote sind an den individuellen Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert.
Trotz steigender Schülerzahlen und 27 Schulen mehr mit Ganztagsangeboten als im letzten Schuljahr, konnten die Pauschalen pro Schüler im Vergleich zu den Vorjahren stabil gehalten werden. Sie liegen für Grundschulen und Gymnasien bei 90,24 Euro und für Förder-, Gemeinschafts- und Oberschulen bei 151,19 Euro. Der Fokus soll im nächsten Schuljahr weiter auf der Einrichtung von zusätzlichen individuellen Förderangeboten für die Kinder und Jugendlichen sowie auf der Fortführung nachhaltiger Angebote aus den Corona-Aufholprogrammen liegen.
Um die aus dem Corona-Aufholprogramm bewährten eigenverantwortlichen und flexiblen Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten, wird ein Teil der zur Verfügung stehenden GTA-Mittel über die Servicestelle für besondere Bildungsangebote ausgereicht. Die Aufteilung der benannten Schülerpauschalen erfolgt somit erstmals in einem Verhältnis von 20 zu 80. Die Schulen erhalten 20 Prozent der Mittel als flexibles Lernbudget zu Beginn des Schuljahres über das Schulportal. Unter Nutzung des onlinebasierten Verfahrens der Servicestelle für besondere Bildungsangebote können die Schulleitungen unterrichtsintegrierte und unterrichtsergänzende Förder- und Nachhilfeangebote individuell und kurzfristig einkaufen. Ziel ist es, Defizite bei Schülerinnen und Schülern weiter abzubauen. Die weiteren 80 Prozent der Mittel sind den Schulen bereits über die Zuweisungen durch die Sächsische Aufbaubank zugeflossen.