Nordrhein-Westfalen: Unterstützung für Grundschulen : Datum:

Die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen werden im neuen Schuljahr 2023/2024 besonders unterstützt. Einen wichtigen Beitrag zum Bildungserfolg leistet die Offene Ganztagsschule.

Die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen bekommen im neuen Schuljahr besondere Unterstützung: Um die Lehrkräfte von organisatorischem Aufwand zu entlasten, werden die ersten rund 400 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer eingestellt. Für die neu eingeführte Lesezeit von 3x20 Minuten stellt das Schulministerium den Lehrkräften umfangreiches Unterrichts- und Begleitmaterial zur Verfügung. Um die Lehrerinnen und Lehrer zukünftig von umfangreichen Dokumentationspflichten und langwieriger Konzeptarbeit zu entlasten, werden in diesem Schuljahr praxistaugliche Arbeitspläne für die Grundschulen entwickelt. Auf dieser Grundlage können sie ihre schuleigenen Unterrichtsvorgaben künftig ohne großen bürokratischen Aufwand gestalten und im Schulalltag umsetzen. Um ihnen dafür ausreichend Zeit zu geben, müssen die Grundschulen bei der Qualitätsanalyse in den kommenden zwei Jahren keine eigenen Arbeitspläne einreichen.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Grundschulen legen das Fundament, auf dem die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler aufbaut. Nur wenn der Grundstock aus Lesen, Schreiben und Rechnen in den Grundschulen gut angelegt wird, kann er später Früchte tragen.“

Einen wichtigen Beitrag zum Bildungserfolg in der Grundschule leiste die Offene Ganztagsschule (OGS), so Feller weiter. Rund 715 Millionen Euro investiert die Landesregierung daher im laufenden Haushaltsjahr in die OGS. Mit dem Geld können im neuen Schuljahr insgesamt 392.500 Ganztagsplätze finanziert werden; ein Zuwachs von 30.000 Plätzen im Vergleich zum Schuljahr 2022/2023.

Der Haushaltsentwurf 2024 sieht einen weiteren Anstieg der Mittel um 65 Millionen Euro auf dann rund 780 Millionen Euro vor. Damit könnten im Schuljahr 2024/2025 dann erstmals weit über 400.000 OGS-Plätze finanziert werden, nämlich 430.500. Um den Ausbau der OGS darüber hinaus weiter voranzutreiben und den ab dem Schuljahr 2026/2027 aufwachsenden Rechtsanspruch vorzubereiten, wird das Schulministerium zeitnah eine Förderrichtlinie in Kraft setzen. Darüber soll den Schulträgern von Bund und Land Geld für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

„Wir stellen die Grundschulzeit unserer Kinder aus gutem Grund auf guten Grund“, erklärte Ministerin Feller, warum sie im neuen Schuljahr einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Grundschulen legt: „Damit unsere Lehrkräfte gut arbeiten können, entlasten wir sie durch Alltagshelferinnen und Alltagshelfer. Zugleich unterstützen wir die Schulen mit Unterrichtsmaterial und Arbeitsplänen. Entlastung und Unterstützung zielen darauf ab, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können: guten Unterricht.“

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Quelle (vollständige Pressemitteilung): Ministerium für Schule und Bildung