Niedersachsen: Kooperation Schule-Sportverein im FSJ : Datum:
Das Niedersächsische Kultusministerium hat neue Regelungen geschaffen, damit Schulen Einsatzstellen für FSJ-ler sein können.
Das Niedersächsische Kultusministerium und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zum Einsatz von FSJ-lern der Sportvereine in Schulen ausarbeiten. Das haben die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und Reinhard Rawe, Vorstandsvorsitzender des LSB, vereinbart. Bis die Kooperationen neu geregelt sind, wird die bisherige Praxis zum Einsatz junger Menschen in Schulen, deren Einsatzstelle im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) aber ein Sportverein ist, aufrechterhalten.
„Ich hege eine hohe Wertschätzung gegenüber den Sportvereinen, sie spielen eine zentrale Rolle bei den Kooperationen der Schulen im außerunterrichtlichen Ganztag. Mir ist sehr daran gelegen, den hoch engagierten Sportvereinen auch in Zukunft ihr Engagement in und für Schule und für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen", erklärt die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Dabei sei es unerlässlich, den Einsatz von Freiwilligen in Schulen rechtssicher und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktneutralität und des besonderen Charakters der Freiwilligendienste aufzustellen. „Der LandesSportBund ist ein sehr verlässlicher Partner, mit dem wir sicherlich gute Lösungen erarbeiten werden", so Heiligenstadt.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat neue Regelungen geschaffen, damit Schulen Einsatzstellen für FSJ-ler sein können. Für die Freiwilligen besteht somit die Chance, den Schulbetrieb in allen Facetten kennenzulernen: über Unterrichtshospitation, Schulveranstaltungen, Konferenzen und den Ganztagsbetrieb. Mit dieser Regelung soll jungen Menschen eine neue Möglichkeit eingeräumt werden, das gesamte komplexe „System Schule" kennenzulernen und sich womöglich für den Lehrerberuf zu begeistern. FSJ-ler mit Einsatzstelle „Sportverein" können über Kooperationsvereinbarungen des Vereins mit einer Schule Betreuungsangebote in der Ganztagsschule anleiten, wenn sie über die dazu notwendigen Qualifikationen verfügen und ihr Einsatz die Gebote der Arbeitsmarktneutralität erfüllt.