Niedersachsen: Kinderrechte in Schulen : Datum:

Das Land Niedersachsen und UNICEF haben einen Kooperationsvertrag für ein „Kinderrechte Schulnetzwerk“ unterzeichnet.

Mit dem „Kinderrechteschulen Programm“ von UNICEF will das Land Niedersachsen verstärkt die UN-Kinderrechtskonvention in seinen Schulen verankern. Kultusminister Grant Hendrik Tonne und Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender von UNICEF Deutschland, haben einen entsprechenden Kooperationsvertrag unterzeichnet.

„Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit UNICEF Deutschland den Startschuss für das niedersächsische „Kinderrechte Schulnetzwerk“ und die Umsetzung des „Kinderrechteschulen Programms“ von UNICEF geben können,“ sagte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne bei der Online-Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium und UNICEF Deutschland. „Die Stärkung der Demokratiebildung von Anfang an hat für uns höchste Priorität in der schulischen Bildung. Mit unserer Ende 2019 gestarteten Initiative „Demokratisch gestalten“ haben wir uns vorgenommen, Kinderrechte und Partizipation im Primarbereich zu stärken – als wichtiges Element eines gelebten und gestaltbaren demokratischen Erfahrungs- und Handlungsraums.“

Gemäß Vertrag haben das Niedersächsische Kultusministerium und das Deutsche Komitee für UNICEF e.V. das gemeinsame Ziel, eine nachhaltige und hochqualitative Bildung für alle Kinder in Niedersachsen sicherzustellen, wie sie in den Artikeln 12, 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention als Recht verankert und beschrieben ist. Während der Vertragslaufzeit vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2024 ist die Teilnahme am „Kinderrechteschulen Programm“ für alle Schulen, die am „Kinderrechte Schulnetzwerk“ teilnehmen werden, obligatorisch.

38 Schulen haben sich bereits verbindlich für das Programm angemeldet. UNICEF begleitet die Schulen auf ihrem Weg zur Kinderrechteschule und verleiht, gemeinsam mit dem Kultusministerium, nach erfolgreicher Teilnahme an einem mehrstufigen Training das „Kinderrechteschulen Siegel“.

Während des ersten Vertragsjahres stellt UNICEF Deutschland dem Kultusministerium die erforderlichen sachlichen Mittel sowie personellen Ressourcen für bis zu vierzig Schulen zur Verfügung. Nach dem ersten Vertragsjahr übernehmen und nutzen das Kultusministerium und seine nachgeordneten Behörden die aufgebauten und finanzierten Programm-Kapazitäten.

Das Kultusministerium strebt an, das Programm im Falle einer erfolgreichen Evaluation im „Kinderrechte Schulnetzwerk“ innerhalb des Vertragszeitraums fest zu verankern und anschließend weiterzuführen. Bereits ab Vertragsbeginn stellt das Kultusministerium eine für die landesseitigen inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben hinreichende Anzahl an Mitarbeitenden aus dem eigenen Geschäftsbereich zur Verfügung.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

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