Neues Schulgesetz in Schleswig-Holstein 2014 : Datum:

Im Mai 2013 hatte das Kabinett über den Schulgesetzentwurf beraten und dabei auch Verbände und Vereine angehört. Im September 2013 stimmte das Kabinett dem Regierungsentwurf zu. Nach der Landtagsberatung und anschließenden parlamentarischen Anhörung im Herbst 2013 fand am 22. Januar 2014 die abschließende Lesung im Landtag statt.

Schleswig-Holstein hat ein neues Schulgesetz, das am 1. August 2014 in Kraft treten wird. „Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv um die Zukunft der Schullandschaft gerungen, die Gewinnerinnen und Gewinner stehen fest: Es sind die Schülerinnen und Schüler“, sagte Bildungsministerin Prof. Dr. Waltraud 'Wara' Wende nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den schleswig-holsteinischen Landtag.

Es habe in Schleswig-Holstein noch nie ein Schulgesetz gegeben, das im Rahmen von mehreren Bildungskonferenzen, Workshops, Arbeitsgruppen und einem landesweiten Bildungsdialog mit den unterschiedlichen Interessenvertretern von Schule entstanden sei. „Viele haben ihre Ideen, Meinungen, aber auch ihre Kritik in die Debatte eingebracht, und dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanken", betonte die Ministerin. In Schleswig-Holstein werde es zukünftig eine klar strukturierte Schullandschaft geben. Im Anschluss an die Grundschule werden Eltern zwischen Gymnasien, die in der Regel nach acht Jahren zum Abitur führen, und Gemeinschaftsschulen, die den neunjährigen Weg zum Abitur anbieten, wählen können.

Chancengerechtigkeit bedeute, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Unterstützungspotenzial ihrer Eltern, die bestmögliche Schulbildung erhalten. „Schule ist dann eine gute Schule, wenn Kinder und Jugendliche die Erfahrung machen, dass es Spaß macht, an der Welt des Wissens und Könnens teilzunehmen", erklärte die Ministerin.

Einige Eckpunkte des neuen Schulgesetzes

  • Neben dem Gymnasium ist die Gemeinschaftsschule die einzige weiterführende allgemein bildende Schulart nach der Grundschule
  • An den Gymnasien wird in der Regel nach acht Jahren das Abitur erworben (G8); die elf Gymnasien, die einen neunjährigen Bildungsgang und die vier, die sowohl einen acht- wie einen neunjährigen Bildungsgang (das sogenannte Y-Modell) anbieten, können in dieser Form fortgeführt werden.
  • An den Gemeinschaftsschulen wird es mit Ausnahme der ‚flexiblen Übergangsphase’ keine abschlussbezogenen Klassenverbände mehr geben. Der Unterricht findet hier in binnendifferenzierender Form statt. An den Gemeinschaftsschulen können drei Bildungsabschlüsse erworben werden: der 'Erste allgemeinbildende Schulabschluss’ nach neun Jahren, der ‚Mittlere Schulabschluss’ nach zehn Jahren und die ‚Allgemeine Hochschulreife‘ nach 13 Jahren.
  • Regionalschulen mit mehr als 240 Schülerinnen und Schülern werden mit Beginn des neuen Schuljahrs in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Regionalschulen, die knapp darunter liegen, also mit mindestens 230 Schülerinnen und Schülern, erhalten eine um ein Jahr verlängerte Übergangsfrist. Sie werden erst am 31. Juli 2015 zu Gemeinschaftsschulen umgebaut, sofern die Schülerzahl bis zu diesem Zeitpunkt auf mindestens 240 angestiegen ist. Anderenfalls wird der Schulbetrieb mit Ablauf des Schuljahres 2019/20 eingestellt - wenn alle Schülerinnen und Schüler die Schule durchlaufen haben.
  • Die Schulübergangsempfehlung fällt weg. Stattdessen erfolgt im letzten Grundschuljahr ein eingehendes verpflichtendes Beratungsgespräch, das den Eltern eine Orientierungshilfe bei der Wahl der weiterführenden Schule geben soll. Die Entscheidung, welche weiterführende Schule ein Kind besucht, treffen aber allein die Eltern.
  • Schrägversetzungen vom Gymnasium zur Gemeinschaftsschule bleiben möglich, sofern Gymnasien nachweisen können, dass ein Schüler oder eine Schülerin trotz schulinterner, individueller Förderung den Anforderungen des Gymnasiums nicht gewachsen ist.
  • An die Stelle des Hauptschulabschlusses soll die Bezeichnung 'Erster allgemeinbildender Schulabschluss', an die Stelle des 'Realschulabschlusses' die Bezeichnung 'Mittlerer Schulabschluss' treten.
  • Die Erweiterung der Experimentierklausel soll Gemeinden und Kommunen Spielraum geben, um innovative, qualitativ hochwertige Konzepte für den Erhalt einer kleinen Dorf-Grundschule zu entwickeln.

Quelle: Bildung Schleswig-Holstein