KMK und JFMK zur Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I : Datum:

Die Kultusministerkonferenz und die Jugendministerkonferenz haben den Beschluss „Entwicklung und Ausbau einer kooperativen Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I“ verabschiedet

Die Kultusministerkonferenz und die Jugendministerkonferenz haben einen Beschluss „Entwicklung und Ausbau einer kooperativen Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I“ verabschiedet (Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 27.05.2020 / Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020).

Aus Sicht von Kultusministerkonferenz und Jugend- und Familienministerkonferenz stellt die Entwicklung einer kooperativen Ganztagsbildung einen geeigneten Weg dar. In dem Beschluss werden auch konzeptionelle, strukturelle, personelle, finanzielle und rechtliche Handlungsempfehlungen zu folgenden Bereichen formuliert:

  1. Konzeptionelle und strukturelle Aspekte der Entwicklung und des Ausbaus einer kooperativen Ganztagsbildung an Schulen
  2. Fach-und Führungskräfte
  3. Finanzierung
  4. Recht

Auszüge aus Handlungsempfehlung 1:

„Eine erfolgreiche Entwicklung von Angeboten der kooperativen Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I ist grundsätzlich eine gemeinsame Entwicklungs-, Planungs- und Steuerungsaufgabe der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der kommunalen Schulträger, der staatlichen Schulaufsichten sowie insbesondere der Schulen. (...)“

„Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ausgestaltung und den Ablauf des Ganztagsbetriebs an der Schule. Dies gilt insbesondere für die zielgerichtete Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Qualitätsentwicklung. Für die Durchführung des (Fach-und Förder-)Unterrichts sind die Lehrkräfte als Experten der jeweiligen Fachdidaktik und Methodik verantwortlich. (...)“

„Im Rahmen einer kooperativen Ganztagsbildung müssen Ganztagsschulen weitreichende Möglichkeiten für die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihres Alltags bieten. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule, Jugendhilfe und den weiteren Bildungspartnern/-partnerinnen (...).“

Auszüge aus Handlungsempfehlung 1:

„Erfolgreiche Angebote der kooperativen Ganztagsbildung erfordern Multiprofessionalität und die verbindliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen in den Ganztagsschulen.“

„Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Fach-und Führungskräften der Schulen und der Jugendhilfe sowie allen weiteren außerschulischen Partnern/Partnerinnen dienen der Verbesserung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Konzeptentwicklung.“

Der Beschluss aktualisiert Ziffer 2 des Beschlusses „Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe zur ‚Stärkung und Weiterentwicklung des Gesamtzusammenhangs von Bildung, Erziehung und Betreuung‘“ (Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 13./14.5.2004, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3./4.6.2004).

Am 18. Juni 2020 hatte die KMK vor dem Hintergrund des aktuellen und prognostizierten Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen und zum weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Qualifizierung sozialpädagogischer Fachkräfte beschlossen.

Quelle: Kultusministerkonferenz / Jugendministerkonferenz (PDF, 358kB, nicht barrierefrei)

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