Hessen: „Pakt für den Ganztag“ : Datum:
Mit einer Novellierung des Hessischen Schulgesetzes ersetzt der „Pakt für den Ganztag“ für alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, jetzt den Pakt für den Nachmittag.
Der „Pakt für den Ganztag“ ersetzt in Hessen den Pakt für den Nachmittag. Mit Beschluss vom 7. Dezember 2022 hat der hessische Landtag einer Novellierung des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) zugestimmt. Damit einher geht auch, dass der seitherige Pakt für den Nachmittag durch den Pakt für den Ganztag ersetzt wird (vgl. § 15 Abs. 4 HSchG).
Der „Pakt für den Ganztag“ beruht auf einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2015/2016 zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde. Im „Pakt für den Ganztag“ übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den „Pakt für den Ganztag“ aufgenommen werden. Im Schuljahr 2022/2023 beteiligen sich bereits nahezu 90% der Schulträger in Hessen mit insgesamt 395 Schulen an der Umsetzung.
Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen.
Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Je nach Bedarf und orientiert an den vor Ort vorhandenen Strukturen und dem gemeinsam entwickelten Konzept wird im „Pakt für den Ganztag“ ein für die jeweilige Kommune passendes Angebot etabliert, das Ganztag und Betreuung stärker verzahnt.
Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14:30 oder 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung.
Grundsätzlich ist der „Pakt für den Ganztag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich. Für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Ganztag“ gilt - ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms - der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Schulen im Pakt für den Ganztag arbeiten nach den Qualitätskriterien des Profils 2.
Mit der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2018 erhalten die Schulen auch die Möglichkeit, das Ganztagsangebot bis 14.30 Uhr auf ihren Antrag hin als teilgebundenes Modell auszugestalten. Damit können auch Schulen am „Pakt für den Ganztag“ teilnehmen, die für die ganze Schule oder einzelne Klassenzüge ein Angebot über den Vormittag hinaus verpflichtend machen.
Die Umsetzung des „Pakts für den Ganztag“ begann im Schuljahr 2015/2016 an insgesamt 57 hessischen Schulen in der Stadt Kassel, der Stadt Frankfurt, dem Kreis Bergstraße, dem Landkreis Gießen, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie der Stadt Darmstadt. Die Kooperationsvereinbarung wurde jeweils um regionale Anlagen ergänzt, um die Situation vor Ort zu berücksichtigen.
Im Schuljahr 2022/2023 beteiligen sich neben den sechs Pilotschulträgern die folgenden Schulträger am Pakt für den Ganztag: Landkreis Fulda, Stadt Gießen, Kreis Groß-Gerau, Stadt Hanau, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus-Kreis, Landkreis Kassel, Stadt Kelsterbach, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Stadt Marburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach, Stadt Rüsselsheim, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Kreis Waldeck-Frankenberg, Wetteraukreis, Werra-Meißner-Kreis, Stadt Wiesbaden.
Die Hessische Landesregierung setzt einen politischen Schwerpunkt im Ganztagsbereich und sieht in dessen Ausbau eine Perspektive für die Zukunft. Insbesondere die Intention, die Zahl Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter zu erhöhen, spielt eine zentrale Rolle. Davon profitieren Kinder, Eltern und auch Kommunen.
Beim Ausbau der Ganztagsangebote handelt es sich um das größte Investitionsprogramm in der hessischen Bildungsgeschichte. Schon heute stellt das Kultusministerium nur für das Ganztagsprogramm des Landes über 4.300 Stellen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal bereit. Mit dem Pakt für den Nachmittag werden diese Zahlen schrittweise erheblich gesteigert.
Auf Antrag des jeweiligen Schulträgers werden in jedem Jahr weitere Schulen ins Ganztagsprogramm des Landes aufgenommen. Darüber hinaus erhalten bereits im Programm befindliche Schulen die Möglichkeit zur Erweiterung ihrer Angebote sowie zum Profilwechsel.
Durch den „Pakt für den Ganztag“ wird der Ausbau des Ganztagsprogramms des Landes weiter beschleunigt und intensiviert.
Ganztägige Bildung und Betreuung in Hessen
In Hessen verfügen im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 1.298 Schulen über ganztägige Angebote. Das entspricht einem Anteil von nahezu 78 Prozent aller allgemeinbildenden Schulen der Grundstufe und der Sekundarstufe I inklusive der Förderschulen. Damit hat sich die Zahl der ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen gegenüber dem Beginn des Ganztagsschulausbaus vervielfacht. Gerade auch die Investitionen in den Ausbau der Grundschulen hat sich gelohnt. Inzwischen arbeiten mehr als 70 Prozent der Grundschulen im Ganztagsprogramm des Landes. Damit ist Hessen für den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter gut vorbereitet.
Quelle: Hessisches Kultusministerium