GEW Sachsen-Anhalt: Schule und Hort im Ganztag

Sachsen-Anhalt hat bereits einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in der Grundschule und im Hort. Die GEW regt an, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Horten zu organisieren.

Die GEW Sachsen-Anhalt mahnt an, nicht einfach die Unterrichtszeit zu kürzen, sondern das Ganztagsschulprogramm der Bundesregierung zu berücksichtigen, es im Land allen Beteiligten zu kommunizieren und intensiv an der Umsetzung zu arbeiten. 

Einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in der Grundschule und im Hort gibt es im Prinzip in Sachsen-Anhalt jetzt schon. Traditionell gewachsen, jedoch mit einigen Brüchen nach der „Wende“, unter anderem dem, dass die Horte bei den Kommunen bzw. freien Trägern angesiedelt sind und jedes Kind nach der Schule einen Anspruch auf einen Hortplatz hat. Ein Vorteil der Regelungen in Sachsen-Anhalt ist auch, dass alle Erzieherinnen und Erzieher in den Horten und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jedem Fall eine gute fachliche Ausbildung haben.

Aus der unterschiedlichen Trägerschaft für Schule und Hort ergibt sich aber offensichtlich ein entscheidendes Hindernis für die Zusammenarbeit vor Ort und zwischen den Ministerien für Bildung und für Soziales. Die Grundschule umfasst fünfeinhalb Stunden, vorher und danach übernimmt der Hort die Betreuung der Kinder, die dort angemeldet sind. Überschneidungszeiten, u. a. bei Krankheit des pädagogischen Personals, sind nicht vorgesehen. Für die pädagogischen Mitarbeiter*innen in den Schulen und für die Erzieher*innen in den Horten ergeben sich aus der Konstellation Arbeitsverhältnisse in Teilzeit mit Früh- und Spätdienst und oft in mehreren Einrichtungen.

„Die GEW regt an, den Ganztag an Grundschulen jetzt schon ernst zu nehmen und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Horten zu organisieren. Horterzieherinnen und ‑erzieher könnten u. a. im Unterricht beaufsichtigen und unterrichtsbegleitende Teilaufgaben übernehmen, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einzelnen Unterrichtsstunden, soweit sie eine Lehrbefähigung haben, oder in den Horten aushelfen. Für die Lehrkräfte wäre eine derartige gemeinsame Arbeit eine echte Hilfe und Entlastung“, sagt Eva Gerth, die Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt.

Eine solche Zusammenarbeit muss natürlich konzeptionell vorbereitet werden, sie könnte jedoch den Übergang in ein ganz oder teilweise gebundenes Ganztagsmodell erleichtern. Der Vorteil läge auch darin, dass dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden würde, da Reserven aus der Teilzeit der Erzieherinnen und Erzieher ausgeschöpft werden könnten. Das Geld für den Ganztag aus dem Topf des Bundes fließt erst ab 2026. Bis dahin bedarf es einer besseren Regelung der Zusammenarbeit der Ministerien im Land und einer vollständigen Übernahme der Elternbeiträge für den Hort durch das Land, damit die Horte allen Kindern offenstehen.

Quelle: GEW Sachsen-Anhalt