Brandenburg: Projekt „Trägerqualität“ gefördert : Datum:
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg fördert das Projekt „Trägerqualität“.
Im neuen Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz wird erstmals die Zuverlässigkeit der Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen als Kriterium verpflichtend eingeführt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fördert in diesem Rahmen das Projekt „Trägerqualität“ am Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) bis 2022 mit rund 120.000 Euro jährlich und das Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam (IFK e.V.) einmalig mit rund 130.000 Euro.
Jugendministerin Britta Ernst: „Gute Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche brauchen verantwortungsvolle Einrichtungsträger. Um sie künftig in ihrer Rolle stärker zu unterstützen, werden vom Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg entsprechende Qualifizierungs- und Informationsangebote entwickelt und ab Herbst für Brandenburger Träger zur Verfügung gestellt. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität.“
Im Projekt „Trägerqualität“ trifft das SFBB Vorbereitungen, um unter anderem in einer Fachveranstaltung Leitgedanken und Vorstellungen der Einrichtungsträger zusammenzutragen. Die Fort- und Weiterbildungsangebote sollen sich zudem nicht mehr nur an sozialpädagogische Fachkräfte und Einrichtungsleitungen richten, sondern auch an Unternehmer, Manager und Geschäftsführer. Im Herbst soll es außerdem erste Qualifizierungsangebote für Einrichtungsträger geben. Darüber hinaus fördert das MBJS das IFK e.V. an der Universität Potsdam mit rund 130.000 Euro zur Entwicklung von bedarfsgerechten Qualifizierungsangeboten für kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen.
Das Gesetz (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe) wurde gestern, am 9. Juni 2021, verkündet und tritt heute in Kraft. Mit der Gesetzesänderung gilt die Zuverlässigkeit der Träger künftig als Voraussetzung zum Betrieb einer erlaubnispflichtigen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder- und Jugendhilfeleistungen in erlaubnispflichtigen Einrichtungen werden von unterschiedlichsten Trägern erbracht, von großen unter dem Dach von Verbänden wie dem DRK, Arbeitersamariterbund, der Arbeiterwohlfahrt, dem Diakonisches Werk oder der Caritas aber auch von Gemeinden und Städten sowie kleineren Vereinen. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, im Bereich der Hilfen zur Erziehung oder bieten unterstützende Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an.
Der Schutz- und Qualitätsgedanke für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe hat sich bislang vordergründig auf die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fokussiert, wie beispielsweise Kinder- und Jugendheime, Wohngemeinschaften und Internate und auf die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in diesen Einrichtungen. Mit dem neuen Gesetz wird er auf die Ebene der Träger der Einrichtungen ausgeweitet.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg