Brandenburg: Förderrichtlinie für Schulbauten : Datum:

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg hat die Richtlinie zur Förderung von Bauinvestitionen an Schulen veröffentlicht, die am 1. Juni 2021 in Kraft tritt.

Die Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II – Bildung – Schule) wurde im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (PDF, 165kB, nicht barrierefrei) veröffentlicht. Zum 1. Juni 2021 tritt sie in Kraft. Für die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Fortführung des Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP-Bildung) im Bereich Schulbau stehen nun 70 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds zur Verfügung.

Im Rahmen dieses Förderprogramms sollen bis zu 40 Prozent (28 Millionen Euro) der verfügbaren Mittel für Maßnahmen an Schulzentren eingesetzt werden. Gefördert werden können Neubau-Maßnahmen, der Ausbau, der Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen. Förderfähig sind zudem Horte an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen.

Antragsberechtigt sind die Träger öffentlicher Schulen. Förderanträge können vom 1. Juni 2021 bis spätestens 30. Juni 2022 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2024. Durch die Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu erbringen. Bei gemäß der Förderrichtlinie als finanzschwach geltenden Kommunen beträgt der Eigenanteil zehn Prozent. Die weiteren Informationen und Dokumente zur Antragstellung werden zu gegebener Zeit auf der Website der ILB abrufbar sein.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg

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