Berlin: Schulmittagessen an Oberschulen : Datum:
Das Berliner Konzept zur Umsetzung für ein flächendeckendes Angebot eines subventionierten Schulmittagessens an Oberschulen ist auf gutem Weg.
Der Berliner Senat hat den Zwischenbericht über das Konzept zur Umsetzung für ein flächendeckendes Angebot eines subventionierten Schulmittagessens an Oberschulen beschlossen. Dieser wird an das Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte am 4. April 2019 das Qualitätspaket Schulverpflegung beschlossen. Die Qualität des Schulmittagessens soll an allen Berliner Schulen nachhaltig verbessert und die Inanspruchnahme in der Sekundarstufe I erhöht werden. Für den Grundschulbereich gelten seit August 2020 zahlreiche, bundesweit wegweisende neue Standards: Das Schulessen in der Primarstufe ist für Eltern ab dem Schuljahr 2020/21 Schuljahr kostenfrei. Die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. werden konsequent umgesetzt und die neue Musterausschreibung beinhaltet verbindliche Vorgaben in Bezug auf Bio-Qualität, Saisonalität, Nachhaltigkeit sowie ökologischen und fairen Handel.
Die Neuerungen in der Primarstufe waren wichtige Schritte auf dem Weg zur flächendeckenden gesunden und leckeren Schulmittagsverpflegung für alle Berliner Schülerinnen und Schüler. Daher strebt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ähnliche Fortschritte an weiterführenden Schulen an, was Gegenstand dieser Vorlage ist, wie im Qualitätspaket Schulverpflegung festgelegt.
Um das Schulmittagessen an weiterführenden Schulen zu stärken und Schülerinnen und Schüler für gesundes Essen zu begeistern, plant die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gemeinsam mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und der Serviceagentur Ganztag Berlin eine Offensive zur Erhöhung der Inanspruchnahme.
So soll die Flexibilität erhöht und Möglichkeiten zur Mitgestaltung für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Die Menüs und deren Bereitstellung sollen sich an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler orientieren, zum Beispiel durch eigenständige Portionierung für den großen oder kleinen Hunger oder „To-go“-Angebote. Auch sollen die verschiedenen Ernährungsvorlieben von Schülerinnen und Schüler, die das Verpflegungsangebot bisher abgelehnt haben, stärker bedient werden.
Quelle: Senatskanzlei Berlin