Berlin: Mehr Ganztagsangebote ab 2019 kostenfrei : Datum:

In Berlin entfällt für Kinder der 1. und 2. Klasse ab dem 1. August 2019 die bisherige Kostenbeteiligung und Bedarfsprüfung für die „Ergänzende Förderung und Betreuung“ (EFöB) am Nachmittag.

Zusammen mit der Schulanmeldung der zukünftigen ABC-Schützen beantragen Eltern den Bedarf für die ergänzende Förderung und Betreuung. Die bisherige Kostenbeteiligung und Bedarfsprüfung entfällt für Kinder der 1. und 2. Klasse ab dem 1. August 2019. Alle Kinder können dann, ohne dass Eltern den Bedarf nachweisen müssen, bis 16 Uhr am Ganztag teilnehmen. Die Eltern bezahlen nur noch den Kostenbeitrag für das Mittagessen.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres: „Der Bedarf an professioneller Betreuung und Bildung von Kindern ist gestiegen. Ganztägige Schulen bieten durch ihre besondere Unterrichts- und Angebotsqualität mehr Lerngelegenheiten und somit bessere Bildungschancen. Der Zugang zur Ganztagsschule sollte deshalb für alle Kinder möglich sein.“

Eltern, die in den nächsten Wochen ihr Kind in einer Schule anmelden, müssen dem Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung keinen Einkommensnachweis mehr hinzufügen. Nur für das Früh- und Spätmodul sowie für ein separates Ferienmodul muss der Bedarf nachgewiesen werden. In jedem Fall ist ein Antrag beim Jugendamt zu stellen.

Die Ganztagsschule bietet beste Rahmenbedingungen, Lernprozesse vielfältig, schülerbezogen und förderwirksam zu gestalten. So verfügt die Ganztagsschule über deutlich mehr zeitliche Ressourcen, die sich für z.B. Spiel- und Freizeitangebote, für weitere motivierende inhaltliche Angebote oder für gezielte Fördermaßnahmen nutzen lassen.

Der Ausbau der Ganztagsangebote hat in Berlin seit langer Zeit höchste bildungspolitische Priorität. Alle Berliner Grundschulen sind seit dem Jahr 2015 Ganztagsschulen und der Rechtsanspruch auf ein Ganztagsangebot ist in Berlin Realität. Bisher musste hierfür allerdings der Bedarf nachgewiesen werden.

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie