Baden-Württemberg: Sport, Musik- und Kunstschulen : Datum:
Für Musik- und Jugendkunstschulen sowie Anbieter für Sport und Bewegung gibt es in Baden-Württemberg weitere Lockerungen – bei Hygienevorschriften.
„Die Entwicklung des Infektionsgeschehens und das verantwortungsvolle Verhalten der Bevölkerung im Ganzen sowie der an Musik- und Kunstschulen wirkenden Künstlerinnen und Künstler im Speziellen lassen nun weitere Lockerungen zu“, sagte Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Es freut mich, dass wir damit den Schulen, Lehrkräften und Künstlern ermöglichen können, ihre Schülerinnen und Schüler wieder ein weiteres Stück mehr fördern und unterstützen zu können. Denn eine hochwertige musikalische und künstlerische Bildung ist vor allem von persönlicher Begegnung, gemeinsamem Proben und direkter Rückmeldung abhängig.“
Ab Anfang Juni soll in Baden-Württemberg auch wieder mehr Sport möglich sein, darunter der Indoor-Sport unter Auflagen. „Es ist allerdings ebenso wichtig, dass Hygiene- und Abstandsregelungen weiterhin strikt eingehalten werden. Deshalb appelliere ich an unsere Sportlerinnen und Sportler, den Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten und erinnere daran, dass Training mit Körperkontakt weiterhin untersagt ist“, sagte Susanne Eisenmann, die auch Sportministerin ist.
Unter Auflagen können Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und viele weitere Einrichtungen ab dem 2. Juni den Betrieb wiederaufnehmen. Die Hygienevorschriften, die sowohl für den Indoor- als auch den Outdoor-Sport gelten, wurden noch einmal konkretisiert. So muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt sein, Schutzabstände bei Wegen zu und in den Sportstätten müssen sichergestellt werden, und es müssen ausreichend Gelegenheiten zum Händewaschen oder alternativ Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
Quelle (und vollständige Pressemitteilungen): Kultusministerium Baden-Württemberg