Baden-Württemberg entwickelt Schulbauförderung weiter : Datum:
Baden-Württemberg führt die Schulbauförderung und die Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift, um die Schulträger noch besser zu unterstützen.
In den vergangenen Jahren haben Bund und Land den Schulträgern viel Geld für den Bau und die Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellt. Das Land Baden-Württemberg hat neben der regulären Förderung von Schul- und Ganztagsbaumaßnahmen – im vergangenen Jahr rund 117 Millionen Euro – für die Jahre 2017 bis 2019 einen Sanierungsfonds aufgelegt. 549 Maßnahmen hat das Land damit in den vergangenen drei Jahren mit rund 476 Millionen Euro gefördert.
Um die Schulträger bei der Sanierung von Schulen dauerhaft zu unterstützen und die Sanierung auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen, haben das Kultus- und das Finanzministerium die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) in diesem Jahr weiterentwickelt. Dabei werden die Schulbauförderung und die Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt. „Die Aufnahme der Schulsanierung in eine Regelförderung ist ein Meilenstein für die Kommunen und Landkreise. Wir unterstützen sie auch bei dieser Aufgabe nach Kräften. Und dieses Versprechen haben wir bereits mit Leben gefüllt: Im aktuellen Doppelhaushalt stehen pro Jahr 100 Millionen Euro für die Sanierung von Schulen zur Verfügung“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Die zwischen dem Kultusministerium und dem Finanzministerium vereinbarte, neue Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Zum einen passt das Land damit den Kostenrichtwert an. Über diesen wird die Förderhöhe für einzelne Maßnahmen ermittelt. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Baukosten seit der letzten Anpassung der Verwaltungsvorschrift Schulbau im Jahr 2015 angestiegen sind, erfolgt hier eine Anhebung um 14 Prozent. „Klar ist, dass wir als Land reagieren. Wir wollen die Schulträger weiterhin angemessen bei ihren Aufgaben unterstützen. Ich bin sehr zufrieden, dass wir hier mit dem Finanzministerium eine gute Lösung gefunden haben“, so Kultusministerin Eisenmann.
Das Land kommt den Kommunen zum anderen entgegen, indem es für die Sanierung von Schulgebäuden unter bestimmten Bedingungen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlaubt. Entscheidet sich ein Träger für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, so ist im Falle einer Nichtberücksichtigung eine wiederholte Antragsstellung nicht möglich, um einen Antragsstau bei der Bewilligung zu vermeiden. Zudem können Anträge für die Fördermittel der Jahre 2020 und 2021 für Sanierungsmaßnahmen auch dann berücksichtigt werden, wenn die Maßnahme vor Antragstellung, jedoch nicht vor dem 1. Januar des jeweiligen Programmjahres begonnen wurde.
„Damit ermöglichen wir es auch Schulträgern, die bereits jetzt die Sommerferien oder andere Ferienabschnitte im laufenden Jahr für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen genutzt haben, noch einen Antrag auf Förderung zu stellen. Hierauf haben wir besonderen Wert gelegt“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg