Baden-Württemberg: Bericht zum Stand der Inklusion : Datum:

Vier Jahre nach Verankerung der Inklusion im Schulgesetz fällt in Baden-Württemberg das Fazit zu sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten positiv aus. Auch der Ganztag soll diesen Bedarf mitdenken.

Das Kultusministerium hat dem Landtag den zweiten Bericht zum Stand der Inklusion überreicht. Das bisherige Fazit fällt positiv aus, immer mehr Schulen öffnen sich für inklusive Bildungsangebote. „Vier Jahre nach der Verankerung der Inklusion im Schulgesetz sind wir auf einem guten Weg – wohlwissend, dass es weiterhin viel zu tun gibt“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Vier Jahre liegt die Verankerung der Inklusion im Schulgesetz nun zurück – und das bisherige Fazit der Umsetzung sonderpädagogischer Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote fällt positiv aus. Arbeits- und Kommunikationsstrukturen zwischen allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), zwischen Schulverwaltung und Partnern auf kommunaler Ebene sind zunehmend institutionalisiert, was die gestiegene Anzahl an Verfahrensabsprachen und Kooperationsvereinbarungen verdeutlicht.

Die Schulen leben die gemeinsame Zusammenarbeit, die Staatlichen Schulämter (SSA) unterstützen dies bedarfsgerecht. Außerdem öffnen sich immer mehr Schulen für inklusive Bildungsangebote sowie die unterschiedlichen Formen des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne Handicap. Darüber hinaus liefern rechtliche Regelungen einen klaren Handlungsrahmen und damit Sicherheit. Diese und mehr Punkte sind im Sachstandsbericht der Landesregierung zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote aufgeführt, den Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann an den baden-württembergischen Landtag übermittelt hat.

„Darin stehen erfreuliche Nachrichten, die uns aber nicht dazu verleiten dürfen, einen Gang zurückzuschalten“, sagt die Ministerin und ergänzt: „Vielmehr müssen alle Beteiligten den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und auf Entwicklungen reagieren. Inklusion ist ein fortwährender Prozess, und die Installierung eines inklusiven Bildungssystems bedarf eines langen Atems. Nur so erreichen wir Nachhaltigkeit.“ Denn die Fragen der Unterrichtsgestaltung oder der Fachkräftemangel werden die Beteiligten weiterhin beschäftigen.

Der Sachstandsbericht macht deutlich, dass Inklusion die Aufgabe aller Schularten ist. Die unterschiedlichen Einrichtungen profitieren von ihren jeweiligen Erfahrungen, wenn sie sich austauschen und zusammenarbeiten. Insofern ist es erfreulich, dass das Netzwerk der Schulen dichter geworden ist, wenngleich die Maschen noch enger werden sollten. Denn Schüler und Lehrer an den allgemeinen Schulen und an den SBBZ gewinnen beim Mit- und Voneinander-Lernen wichtige Erkenntnisse. (...)

Der Kultusministerin war es wichtig, als Fortsetzung der Fachkonferenz zur Inklusion von 2017 im vergangenen Jahr fünf „Teilkonferenzen Inklusion“ mit Vertretern von Schule, Verwaltung, Aus- und Fortbildung, Kommunen und Zivilgesellschaft zu veranstalten, deren Ergebnisse auf einer Abschlusskonferenz zusammengefasst wurden. Mehr als 250 Personen haben ihre Erfahrungen beschrieben, die Entwicklungen bewertet und eigene Beiträge zur Weiterentwicklung der Bildungsangebote im Rahmen der Inklusion geleistet.

Der Austausch brachte nicht nur wichtige Erkenntnisse, er machte auch deutlich, dass noch einige Herausforderungen zu meistern sind: So sollten beispielsweise die SBBZ-Schulleitungen die einzelnen Schülerbiografien noch mehr begleiten können, Eltern-Beratungen die Bildungsangebote in Gänze einbeziehen und ergebnisoffen sein oder Lehrkräfte noch mehr kooperieren und gemeinsam fortgebildet werden.

So sollten zudem die Bedarfe von Schülern mit Förderanspruch bei der Weiterentwicklung des Ganztags und im Rahmen der frühkindlichen Bildung mitgedacht werden. Und um all diese Aufgaben gut bewältigen zu können, sollten mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausgebildet werden. (...) „Vier Jahre nach der Verankerung der Inklusion im Schulgesetz sind wir aber auf einem guten Weg – wohlwissend, dass es weiterhin viel zu tun gibt.“

Quelle (vollständige Pressemitteilung): Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
 

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