Anbau für Elblandgrundschule Wittenberge : Datum:
Die Stadt Wittenberge konnte mit Fördermitteln des Landes Brandenburg die Elblandgrundschule, eine offene Ganztagsschule, durch einen Anbau erweitern.
Die Elblandgrundschule Wittenberge, eine Schule mit offenem Ganztagsangebot, erhält Fördermittelmittel für den Um- und Ausbau.
Aus den Händen von Bildungsstaatssekretär Steffen Freiberg hatte der Bürgermeister der Stadt Wittenberge, Dr. Oliver Hermann, einen Fördermittelbescheid für Bauinvestitionen erhalten – Mittel aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau. Freiberg: „Brandenburg investiert in die Zukunft. Wir freuen uns sehr, dass wir die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau unterstützen können. Davon werden auch die Schülerinnen und Schüler der Elblandgrundschule Wittenberge profitieren. Kinder und Jugendliche brauchen gute Rahmenbedingungen in ihren Schulen. Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung leistet das Land seinen Beitrag dazu.“
Die Stadt Wittenberge, Träger der Elblandgrundschule, hat die Schule durch einen Anbau für die Hortbetreuung erweitert und damit zusätzliche Raumkapazitäten im Schulgebäude für den Schulbetrieb geschaffen. Die Baumaßnahmen wurden mit einem Zuwendungsbescheid über 1.360.940,23 Euro gefördert. Die Gesamtkosten betrugen 1.512.750,82 Euro. Die Maßnahmen sind bereits abgeschlossen.
Der offene Ganztagsbetrieb der Elblandgrundschule während der Schulzeit wird von Montag bis Mittwoch von 7.00 bis 15.00 Uhr angeboten. Außerdem gibt es den Frühhort von 6.Uhr bis 7.00 Uhr. Der städtische Hort befindet sich in der Schule. Zur Gestaltung des Ganztags haben die Elblandgrundschule und die Kita der Lebenshilfe und der AWO Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Die Teilnahme ist am offenen Ganztag ist jeweils für ein Jahr obligatorisch.
Der Schulhof der Elblandgrundschule wurde bereits 2009/2010 neu gestaltet mit einer Kletteranlage, einem Trampolin, Sitzmöglichkeiten und Begrünung. Da er auch im Rahmen des Ganztags und vom Hort intensiv genutzt wird, sind vielfältige Beschäftigungs- und Erholungsmöglichkeiten vorhanden. Sogar eine kompakte Bühne wurde auf dem Hof integriert.
Hintergrund:
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.